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UPDATE: WICHTIGE LINKS ZU THEMA CORONAVIRUS

SONDERNEWSLETTER 6/2020 VOM 27.03.2020
Bereits in unserem Sondernewsletter 2/2020 hatten wir Ihnen die wichtigsten Links zum Thema Coronavirus zusammengestellt. Da sich auch hier Neuigkeiten ergeben haben, finden Sie untenstehend eine weitere Zusammenfassung wichtiger Links.

UPDATE:

Bundesrat stimmt Corona-Sozialschutz-Paket zu
Am heutigen Freitag den 27.03.2020 stimmte auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der Coronakrise zu. Welche Maßnahmen das Corona-Sozialschutz-Paket umfasst finden Sie hier:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/988/988-pk.html?nn=4732016#top-1a


Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen nun möglich
Am 25.03.2020 veröffentlichte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Meldung über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Arbeitgebern bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen . Hierbei räumt die GKV jedoch ein, dass die Möglichkeit einer Stundung nur dann besteht, wenn bereits alle Hilfsmöglichkeiten genutzt wurden (vgl. RAW-Aktuell Sondernewsletter 4/2020).

Die ausführliche Veröffentlichung finden Sie hier:
https://www.gkv-spitzenver-band.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/20200325_Hintergrund_Beitragsstundung.pdf


Auch Künstlersozialkasse bietet betroffenen Unternehmen und Künstlern Erleichterungen
Wie wir bereits in unserem Sondernewsletter 4/2020 berichteten, reagiert nun auch die Künstlersozialkasse auf die Auswirkungen der Coronakrise und veröffentlichte am 24.03.2020 eine Meldung über aktuelle Hinweise zu den Folgen der Corona-Pandemie.

Hier geht es zur Meldung:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html


2. Fachlicher Hinweis des IDW zur Rechnungslegung
Basierend auf den fachlichen Hinweis vom 04.03.2020 veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer, kurz IDW, am 25.03.2020 einen zweiten fachlichen Hinweis zur Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung.

Hier geht’s zum Artikel:
https://www.idw.de/blob/122878/ac5e8bd6bfd88081cfdd9398ceb04032/down-corona-fachlicher-hinweis-dok2-data.pdf


BEREITS IM SONDERNEWSLETTER 2/2020 VERÖFFENTLICHT:

Information der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf das Kurzarbeitergeld
Müssen Unternehmen aufgrund des als Coronavirus bekannten COVID-19 ihre üblichen Arbeitszeiten reduzieren, können diese, bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit, Kurzarbeitergeld beantragen.

Des Weiteren gelten erweiterte Kurzarbeitsregelungen , die folgende Erleichterungen mit sich bringen:
  • Die Schwelle des Arbeitsausfalls von mindestens ein Drittel der Belegschaft wurde auf 10% gesenkt.
  • Sozialversicherungsbeiträge trägt die Bundesagentur für Arbeit vollständig.
  • Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Ebenso soll eine Verlängerung des Zeitraums für Kurzarbeitergeldbezüge von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden.

Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld und Ihre zuständige Arbeitsagentur finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus.

Ebenfalls stellt die Bundesagentur für Arbeit eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Kurzarbeitergeld unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video zur Verfügung.


Antrag auf Steuerstundung vom Bayerischen Landesamt für Steuern
Wie wir bereits in unserem Sondernewsletter vom 18.03.2020 berichteten, besteht die Möglichkeit zu Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen. Über https://www.finanzamt.bayern.de?doc=104233 gelangen Sie direkt zum Antragsformular.


Soforthilfe für Unternehmen in Bayern der bayerischen Staatsregierung
Gewerbliche Unternehmen sowie selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben und durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Lage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, können unter ab sofort unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ die „Soforthilfe für Unternehmen in Bayern“ beantragen.


BMF-Schreiben: Steuerliche Entlastungen für Unternehmen


Gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen
Mit gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.03.2020 reagieren diese mit gewerbesteuerlichen Maßnahmen auf die Belastungen durch das Coronavirus: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Gewerbesteuer/2020-03-19-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Hilfskredite der KFW
In einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der DK (Deutsche Kreditwirtschaft) vom 18.03.2020 teilte der KFW-Konzern mit, ab kommender Woche betroffene Unternehmen mit Hilfskrediten unter die Arme zu greifen. Schon jetzt können Sie unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Ihren Hilfskredit beantragen.


Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
Am 15.03.2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Meldung zum Thema „Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung“, in der die derzeit geltenden Regelungen dargestellt werden. Hier geht es zur vollständigen Meldung: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html.


Milliarden Hilfsprogramm und Schutzschild
Informationen des Bundesfinanzministeriums vom 17.03.2020:


Fachlicher Hinweis des IDW zur Rechnungslegung
In einem Fachlichen Hinweis vom 04.03.2020 erläutert das Institut der Wirtschaftsprüfer, kurz IDW, die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung. Hier geht’s zum Artikel: https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/auswirkungen-der-ausbreitung-des-coronavirus-auf-rechnungslegung-und-pruefung--fachlicher-hinweis-des-idw-/122498.


Weitere wichtige Informationen und Links für Unternehmen zum Thema Coronavirus finden Sie unter:

sowie allgemeine Informationen zur Hygiene und Risikogebieten unter


Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Stand 27.03.2020








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