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ABGABEFRIST GRUNDSTEUERER-KLÄRUNG EIN UPDATE

STEUERLUCHS VOM 08.02.2023
Am 31.01.2023 endete eigentlich die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung (wir informierten Sie). Im Al­leingang teilte am 31.01.2023 der bayerische Finanzminister Albert Füracker mit, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Bayern um drei Monate verlängert wird, also bis zum 30.04.2023.

In den anderen Bundesländern gilt Folgendes.

Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass im ersten Quartal 2023 Erinnerungen verschickt werden, wenn die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben wurde. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, ist ei­ne weitere Fristverlängerung nicht möglich.

Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) haben für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter werden voraus­sichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A daher ausreichend. Die Erklärungen können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.

So oder so ähnlich wie Baden-Württemberg werden auch 14 weitere Bundesländer vorgehen. Nur Bayern hat die Abgabefrist verlängert und Hamburg hat sich zu der obigen Kulanzlösung der anderen 14 Bundesländer nicht geäußert.


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