Die Digitalisierung ist aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. In vielen Bereichen steht sie noch in den Startlöchern, aber der Veränderungsprozess wird in der Wirtschaft, als auch der Verwaltung unaufhaltsam seinen Lauf nehmen.
Als Beispiel soll kurz auf die elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Eingangsrechnungen hingewiesen werden, das sogenannte „ersetzende Scannen“:
Das Bundesministerium der Finanzen geht in seinem Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD, auch auf die elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Papierdokumenten ein.
Die GoBD fordern dabei auch eine Verfahrensdokumentation für den Digitalisierungsvorgang. Diese muss in jedem Unternehmen, welches das ersetzende Scannen anwenden möchte, vorliegen. Und das ist erst der Anfang.