Haben Sie sich schon einmal tiefergehend mit der Verfahrensdokumentation im Rahmen der Abwicklung Ihrer Buchhaltung auseinandergesetzt? Sollte Ihre Antwort „Nein“ lauten, wird es allerhöchste Zeit!
Denn die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD), verändern die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung Ihres Unternehmens. Sollte im Fall einer Prüfung durch Finanzbeamte das Fehlen einer Verfahrensdokumentation bei Ihnen festgestellt werden, bedeutet das einen Mangel in der Buchhaltung. Die Folge hieraus ist die formelle Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung. Und das wiederum kann für Sie Sicherheitszuschläge von bis zu 10% auf die erklärten Umsätze bedeuten.
Um Sie vor höheren Verlusten zu bewahren und Sie auf die nächste, unangekündigte Prüfung durch das Finanzamt perfekt vorzubereiten, steht Ihnen mit R·A·W-Partner ein Team aus kompetenten Steuerberatern/Steuerberaterinnen sowie Fachanwälten/Fachanwältinnen zur Seite!
Damit Sie in den Genuss der genannten Effekte kommen, stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung und leisten Unterstützung
bei der zielgerichteten Umsetzung der Regelungen im Rahmen Ihrer Betriebsführung - insbesondere in Bezug auf die Einrichtung des erforderlichen,
internen Kontrollsystems sowie der Verfahrensdokumentation.
Um die Verfahrensdokumentation schnell, einfach und effizient durchführen zu können, greifen wir auf eine IT-gestützte Cloud-Lösung zurück.
Sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam eine schnelle und rechtssichere Lösung rund um das Thema „Verfahrensdokumentation“ für Ihr
Unternehmen entwickeln können.