Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Haben Sie sich schon einmal tiefergehend mit der Verfahrensdokumentation bei der Abwicklung Ihrer Buchhaltung auseinandergesetzt? Sollte Ihre Antwort „Nein“ lauten, wird es aller höchste Zeit!

Denn die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD) verändern die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung Ihres Unternehmens.

Sollte im Fall einer Prüfung durch Finanzbeamte das Fehlen einer Verfahrensdokumentation bei Ihnen festgestellt werden, bedeutet das einen Mangel der Buchhaltung. Die Folge hieraus ist die formelle Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung. Dies kann für Sie Sicherheitszuschläge von bis zu 10% auf die erklärten Umsätze bedeuten!

Um Sie vor höheren Verlusten zu bewahren und Sie auf die nächste unangekündigte Prüfung durch das Finanzamt perfekt vorzubereiten, steht Ihnen mit R·A·W-Partner ein Team aus kompetenten Steuerberatern und Fachanwälten zur Seite!

Verfahrensdokumentation Icon
Profitieren Sie von folgenden positiven Effekten bei einer Verfahrensdokumentation:
  • Erfüllen der Anforderungen der Finanzverwaltung
  • Erkennen von möglichen Einsparungen und Verschlankungen von Arbeitsprozessen
  • Klären von Aufgaben und Verantwortlichkeiten rund um die buchungsrelevanten Prozesse
  • Erleichtertes Einlernen von neuen Mitarbeitern in bestehende Prozesse
  • Erhöhen Ihrer Haftungssicherheit als Unternehmer durch das interne Kontrollsystem (IKS) als Bestandteil der Verfahrensdokumentation

Damit Sie in den Genuss der genannten Effekte kommen, stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung und leisten Unterstützung bei der zielgerichteten Umsetzung der Regelungen im Rahmen Ihrer Betriebsführung, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung des erforderlichen internen Kontrollsystems sowie der Verfahrensdokumentation.

Um die Verfahrensdokumentation schnell, einfach und effizient durchführen zu können, greifen wir auf eine IT-gestützte Cloud-Lösung zurück.

Wir empfehlen Ihnen, warten Sie nicht und sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine schnelle und rechtssichere Lösung rund um das Thema Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen entwickeln können.

DIGITALISIERUNG

In vielen Bereichen steht die Digitalisierung noch in den Startlöchern aber der Veränderungsprozess wird gerade auch in der Wirtschaft und Verwaltung unaufhaltsam zunehmen.
mehr info
Digitalisierung