Haben Sie sich schon einmal tiefergehend mit der Verfahrensdokumentation bei der Abwicklung Ihrer Buchhaltung auseinandergesetzt? Sollte Ihre Antwort „Nein“ lauten, wird es aller höchste Zeit!
Denn die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD) verändern die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung Ihres Unternehmens.
Sollte im Fall einer Prüfung durch Finanzbeamte das Fehlen einer Verfahrensdokumentation bei Ihnen festgestellt werden, bedeutet das einen Mangel der Buchhaltung. Die Folge hieraus ist die formelle Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung. Dies kann für Sie Sicherheitszuschläge von bis zu 10% auf die erklärten Umsätze bedeuten!
Um Sie vor höheren Verlusten zu bewahren und Sie auf die nächste unangekündigte Prüfung durch das Finanzamt perfekt vorzubereiten, steht Ihnen mit R·A·W-Partner ein Team aus kompetenten Steuerberatern und Fachanwälten zur Seite!
Damit Sie in den Genuss der genannten Effekte kommen, stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung und leisten Unterstützung bei der zielgerichteten Umsetzung der Regelungen im Rahmen Ihrer Betriebsführung, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung des erforderlichen internen Kontrollsystems sowie der Verfahrensdokumentation.
Um die Verfahrensdokumentation schnell, einfach und effizient durchführen zu können, greifen wir auf eine IT-gestützte Cloud-Lösung zurück.
Wir empfehlen Ihnen, warten Sie nicht und sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine schnelle und rechtssichere Lösung rund um das Thema Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen entwickeln können.