Zusammen mit unserem Experten, RA/StB Maximilian Appelt, beantworten wir am 23.11.2021 von 13.00-14.00 Uhr Ihre Fragen rund um das Thema „KöMoG: Option zur Körperschaftsteuer für bestimmte Personengesellschaften“.
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) die Möglichkeit geschaffen, dass Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften und ihre Gesellschafter, ab dem 01.01.2022 auf Antrag ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt werden können. Einzelunternehmen und GbRs sowie Investmentfonds i.S.d. Investmentsteuergesetzes sind vom Optionsrecht ausgeschlossen.
Das Webinar geht insbesondere auf folgende Punkte ein:
- für wen lohnt sich das Optionsmodell und wie kann das Modell erfolgreich umgesetzt werden,
- welche konkreten Auswirkungen hat ein solcher Wechsel für die optierende Gesellschaft und die Mitunternehmer
- welche Risiken gibt es, die man unbedingt im Blick haben muss