Achtung Betrug vor Phishing-E-Mails

Steuerluchs vom 22.07.2026
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein warnt vor Phishing-E-Mails, die aktuell dem ersten Anschein nach von der vermeintlichen Absenderadresse der Poststelle des Finanzministeriums an Steuerpflichtige versendet werden.
Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Betrugsversuch.

Die Nachrichten kündigen eine angebliche „Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung“ an. Faktisch versendet das Finanzministerium solche sogenannte Prüfungsanordnungen nicht, hierfür sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Zudem würden echte Prüfungsanordnungen der Finanzämter in Form und Inhalt deutlich gegenüber den oben genannten E-Mails abweichen, beispielsweise den Namen des Außenprüfers oder der Außenprüferin enthalten.

Im Text der E-Mails wird auf einen PDF-Anhang verwiesen, bei dem es sich allerdings um eine HTML-Datei handelt, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passworts auffordert. Betroffene sollten diese Datei weder öffnen noch persönliche Daten eingeben oder etwaigen Zahlungsaufforderungen nachkommen. Grundsätzlich fordert das Finanzministerium niemals über ein solches Format zu einer Eingabe eines Passwortes oder einer Zahlung auf.
Den Betroffenen wird daher dringend empfohlen, die E-Mails umgehend zu löschen.

Hinweis:

Vor einer vergleichbaren Betrugsmasche warnt auch das Thüringer Finanzministerium. Dort sind E-Mails mit dem Titel „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO -- 2026-07-13“ im Umlauf. Mit der E-Mail wird im Namen des jeweils zuständigen Finanzamtes mit Bezug auf § 193 AO behauptet, man wolle eine Außenprüfung des angeschriebenen Unternehmens durchführen. Es wird auch ein genaues Datum genannt und zu weiteren Einzelheiten auf eine angehängte Datei verwiesen. Die Absender-E-Mail-Adresse ist dabei die E-Mail-Adresse der Poststelle des Thüringer Finanzministeriums poststelle@tfm.thueringen.de.
Es ist davon auszugehen, dass auch weitere Bundesländer betroffen sind.


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