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Änderungen bei der Abrechnung von Amazon gegenüber Amazon-Verkäufern Steuerluchs

Steuerluchs vom 03.07.2024
Ab dem 1. August 2024 wird Amazon seine Abrechnung gegenüber den Händlern ändern, welche über die Amazon-Plattform verkaufen. Dies hat auch Änderungen bei der Umsatzsteuer zur Folge.

Ab dem 1. August 2024 wird auf Seiten von Amazon eine andere luxemburgische Gesellschaft Vertragspartner für die deutschen (und andere europäische) Händler werden. Bislang wurden die Verkaufsgebühren der luxemburgischen Gesellschaft gegenüber den deutschen Händlern „ganz normal“ unter Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens abgerechnet.

Die neue luxemburgische Gesellschaft hat jedoch in verschiedenen Ländern (inkl. Deutschland) Niederlassungen. Daher werden zukünftig die Rechnungen von den jeweiligen Niederlassungen ausgestellt. Das heißt, deutsche Händler erhalten damit von Amazon zukünftig Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer.

Insofern müssen sich deutsche Amazon-Händler auf geänderte Buchungen beim Rechnungseingang einstellen. Zusätzlich kann es gegebenenfalls zu einer gestiegenen Liquiditätsbelastung kommen, da Amazon für seine Gebühren zukünftig einen Brutto- statt Nettobetrag einbehält.


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