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ANHEBUNG DER UMSATZSTEUER­SÄTZE ZUM 01.01.2021

STEUERLUCHS VOM 09.12.2020
Im Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets wurde vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% und von 7% auf 5% einge­führt. Mit einem aktuellen Schreiben hat sich nun die Finanzverwaltung zur Handhabung der Steuersatzänderung zum Jahreswechsel geäußert. Danach ergeben sich insgesamt folgen­de Hinweise:

Grundsatz

Entscheidend für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist final stets das Liefer- bzw. Leistungsdatum. Dies ist bei Lieferungen regelmäßig der Tag der Übergabe der Ware, bei Dienstleistungen der Tag der letzten Arbeiten, bei Werklieferungen der Tag der Abnahme und bei Werkleistungen der Tag der letzten Arbeiten. Auf das Bestell- oder Rechnungs-datum sowie den Tag der Vereinnahmung kommt es somit final nicht an. Gleiches gilt bei Fahrzeuglieferungen für das Datum der Zulassung. Entscheidend ist die Fahrzeugübergabe an den Kunden, wobei sicherlich auch eine Rücküberlassung an den Händler denkbar ist, damit dieser im Nachgang noch die Zulassung für den Kunden übernimmt. Nicht nur in die­sem Spezialfall muss jedoch das korrekte Liefer- bzw. Leistungsdatum sauber dokumentiert werden (z.B. über ein ordnungsgemäß ausgefülltes, insbesondere datiertes Übergabeproto­koll, quittierten Lieferschein, Versandprotokolle etc.), da wir davon ausgehen, dass die kor­rekte Anwendung der Umsatzsteuersätze Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung in späteren Betriebsprüfungen sein wird. Zu beachten ist darüber hinaus, dass mit formeller Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden auf diesen grundsätzlich auch das Risiko des zu­fälligen Untergangs übergeht. Dies sollte von den Vertragsparteien vor dem Hintergrund ent­sprechender Versicherung beachtet werden.


Hinweise:
Wollen Sie mehr zu diesem für alle Unternehmer wichtigen Thema erfahren, dann werfen Sie einen Blick in die nächste Autohaus Ausgabe, Heft 23-24 (Erscheinungstermin 13.12.2020), in der Rubrik Steuern und Recht gehen wir ausführlich auf die Anhebung der Umsatzsteuersätze ein.
Zudem möchten wir Sie auf die neue Webinar-Reihe AUTOHAUS Recht & Steuern-Talk powered by RAW-Partner aufmerksam machen. Das erste Webinar startet am 16.12.2020 von 13.00 bis 14.30 Uhr mit dem Thema Umsatzsteueränderungen ab 2021.


Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin


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