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AUSBILDUNGSPRÄMIE DES BUNDES IN DER CORONA-KRISE

RAW-AKTUELL 8/2020
Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten in den Jahren 2020 und 2021 unterstützt werden, um Ausbildungsplätze in Zeiten der Corona-Krise zu sichern.

Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:
  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen):
Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen):
Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).


  1. Vermeidung von Kurzarbeit:
KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

  1. Auftrags- und Verbundausbildung:
Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

  1. Übernahmeprämie:
KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.
Antragsberechtigung

Zu 1. und 2. Ausbildungsprämien (Ausbildungsangebot fortführen oder erhöhen):
Antragsberechtigt sind KMU, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn ein KMU in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei KMU, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.

Zu 3. Vermeidung von Kurzarbeit:
Antragsberechtigt sind KMU, die ihre laufenden Ausbildungsaktivitäten trotz der Belastungen durch die COVID-19-Krise fortsetzen und Auszubildende sowie deren Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall nicht in Kurzarbeit bringen. Erforderlich ist ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb.

Zu 4. Auftrags- und Verbundausbildung:
Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus anderen KMU im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen und ÜBS sowie andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende aus KMU im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden.

Zu 5. Übernahmeprämie:
Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31.12.2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

Förderungsdauer
• Zu 1. und 2. Ausbildungsprämien: für das Ausbildungsjahr 2020/2021.
• Zu 3. Vermeidung von Kurzarbeit: bis zum 31. Dezember 2020.
• Zu 4. Auftrags- und Verbundausbildung: bis zum 30. Juni 2021.
• Zu 5. Übernahmeprämie: bis 30. Juni 2021.

Hinweis
Am 01.08.2020 ist die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern in Kraft getreten. Ab sofort können Ausbildungsbetriebe bei den örtlich zuständigen Stellen der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse beantragen. Für die Beantragung der Förderung ist vorab eine Bescheinigung der zuständigen Stelle (IHK, Handwerkskammer) über die Ausbildungsverhältnisse und Ausbildungsvergütung notwendig.

Ausgeschlossen von der Prämie sind Unternehmen, die nicht in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind.



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