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BESCHLÜSSE DES AUTOGIPFELS

SONDERNEWSLETTER 21/2020 VOM 19.11.2020
Beschlüsse des Autogipfels
Politik, Verbände und Industrie haben sich auf verschiedene Förderprogramme für die Auto­mobilindustrie verständigt. Folgende Punkte wurden beschlossen:
  • Verlängerung der Umweltprämie
Die bisherige erhöhte Umweltprämie von bis zu 6.000 Euro vom Staat wird nun bis Ende 2025 verlängert. Die Prämie gilt für reine Elektroautoautos und für Elektrohybridfahrzeuge. Elektrohybridfahrzeuge werden zukünftig aber nur noch bezuschusst, wenn diese ab dem Jahr 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab dem Jahr 2025 von mindestens 80 Kilometer erreichen.
Weiterhin gilt, dass die Prämie gestaffelt ist: Für reine Elektroautos mit einem Nettolisten­preis von weniger als 40.000 Euro gibt es beim Kauf die vollen 6000 Euro staatliche Förde­rung. Kostet das Auto mehr, sind es 5000 Euro. Für Elektrohybridfahrzeuge zahlt der Staat 4.500 Euro beziehungsweise 3.750 Euro. Ab einem Listenpreis von 65.000 Euro für ein Basismodell gibt es keine Förderung.
Die Autohersteller stocken die staatliche Prämie noch auf. Je nach Marke und Autokonzern kommen bis zu 5.000 Euro vom Hersteller dazu.
  • Lkw-Abwrackprämie
Eine neue Lkw-Abwrackprämie so alte Nutzfahrzeuge von der Straße holen und den Ver­kauf neuerer Modelle ankurbeln. Der Bund will dafür 1 Milliarde Euro geben, die wie folgt aufgeteilt werden soll: 500 Millionen Euro für Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die Laster der Abgasnormen Euro 3, 4 und 5 gegen Lkw der neuen Norm Euro 6 eintauschen, und weitere 500 Millionen Euro für die öffentliche Beschaffung, also etwa den Austausch alter Feuerwehrwagen, Einsatzfahrzeuge, etc.
Wie hoch die individuelle Prämie beim Tausch von Euro 3, 4 oder 5 gegen Euro 6 ausfallen und wie der weitere Zeitplan zur Umsetzung aussieht, teilt die Bundesregierung noch nicht mit.
  • Ausbau der Ladesäulen
Die deutsche Automobilindustrie erhält weitere staatliche Unterstützung für den Ausbau flä­chendeckender Schnelllade-Punkte an Tankstellen. Das Ziel der Bundesregierung ist es die Schnelllade-Infrastruktur auszubauen. So sollen bis Ende 2022 an einer von vier Tankstellen, bis Ende 2024 an jeder zweiten und bis Ende 2026 an drei von vier Tankstellen Schnellladestationen vorhanden sein. Man wolle mit der Branche über eine Selbstverpflichtung reden und bis Ende 2022 Fördergelder zah­len, heißt es im Papier, gehe es nicht schnell, werde man es per Gesetz regeln. Am Ziel von 72.000 öffentlichen Ladepunkten Ende 2021 hält die Regierung fest, derzeit sind es laut Energieverband BDEW gut 33.000.
  • Zukunftsfonds Autoindustrie
Für mittel- und längerfristige Pläne soll es einen Zukunftsfonds Automobilindustrie aus För­dermitteln geben, in den der Bund eine Milliarde Euro einzahlen will. Ziel sei eine strategi­sche strukturpolitische Orientierung für Deutschland, aber auch Strategien für den Wandel speziell in den Regionen mit besonders vielen Unternehmen der Autobranche.

Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individu­elle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Voll­ständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung feh­lerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausge­schlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver­schulden vorliegt.

Stand 19.11.2020




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