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BUNDESRAT VERABSCHIEDET EINE REIHE VON GESETZEN IN ZUSAMMENHANG MIT DER CORONA-PANDEMIE

STEUERLUCHS VOM 20.05.2020
Am 15.05.2020 hat der Bundesrat einer Reihe von Gesetzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zugestimmt, anbei ein Auszug.

Sozialschutz-Paket II
  • Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Für die Arbeitnehmer, die das Kurzarbeitergeld (KUG) für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, wird das KUG ab dem 4. Monat des Bezugs von derzeit 60 Prozent auf 70 Prozent, beziehungsweise bei Haushalten mit Kindern von 67 Prozent auf 77 Prozent und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent, beziehungsweise bei Haushalten mit Kindern auf 87 Prozent angehoben werden. Die Erhöhungen gelten längstens bis Ende 2020.
  • Erweiterte Möglichkeit beim Hinzuverdienst
Ab dem 01.05.2020 sollen Arbeitnehmer, die Kurzarbeit haben in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen dürfen. Die bisherige Beschränkung auf systemrelevante Berufe soll dementsprechend aufgehoben werden. Auch diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten.
  • Verlängerung des Arbeitslosengeldes
Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 endet, sollen 3 Monate länger Arbeitslosengeld erhalten.


Arbeit von Morgen Gesetz
  • Verlängerung von Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate zu verlängern.
  • Erleichterung bei betrieblicher Mitbestimmung
Betriebsräte können ihre Beschlüsse bis zum 31.01.2021 per Telefon- oder Videokonferenz fassen und auf eine Präsenzsitzung verzichten. Das gleiche gilt auch für Betriebsversammlungen, diese dürfen ebenfalls bis zum 31.01.2021 per Videokonferenz abgehalten werden.

Hinweis:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Barbara Lux-Krönig
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater



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