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BUNDESTAG BESCHLIEßT ÄNDERUNGEN BEIM INFLATIONSAUS-GLEICHSGESETZ

RAW-AKTUELL 11/2022
Der Bundestag hat am 10.11.2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds ab dem Jahr 2023 vorgesehen ist.

In dem bisherigen Koalitionsentwurf war eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages im Jahr 2023 von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro und eine Anhebung des Kindergeldes auf 237 Euro vorgesehen.
Auf Grund der weiter steigenden Inflation wurden die Werte nun nochmals erhöht:

Grundfreibetrag:

2023 10.908 Euro
2024 11.604 Euro

Kindergeld, einheitlich ab dem ersten Kind ab dem Jahr 2023 pro Monat 250 Euro.

Weiterhin werden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach rechts verschoben, um dem Effekt der kalten Progression entgegenzuwirken. Das bedeutet, dass der Spitzensteu­ersatz (42 %) 2023 ab 62.810 Euro statt bisher ab 58.597 Euro greifen wird. 2024 wird er ab 66.761 Euro beginnen. Zudem werden in den Jahren 2023 und 2024 auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag angehoben.

Hinweis:

Die Eckwerte für die Reichensteuer (45 %) ab 277.826 Euro werden aber nicht verschoben.


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