CORONA-KRISE - KURZARBEIT WIRD VERLÄNGERT
RAW-AKTUELL 9/2020
Das Bundeskabinett hat am 16. September 2020 den Entwurf des Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetzes) sowie den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung und den Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Das Beschäftigungssicherungsgesetz und die zwei Verordnungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das sind die wichtigsten Eckpunkte:
Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie
Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere für Arbeitsrecht zuständige Rechtsanwältin, Frau Runge (runge@raw-partner.de; Tel.: 08247/ 96 70-34).
Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.
Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.
Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.