CORONA - STEUERLICHE MAßNAHMEN
STEUERLUCHS VOM 20.01.2021
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Ende letzten Jahres eine Verlängerung der Regelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.
Stundung im vereinfachten Verfahren
Auf Antrag werden Stundungen bis zum 31.03.2021 (in Ausnahmefällen bis zum 31.12.2021 unter der Bedingung von Ratenzahlungen) gewährt. Voraussetzung ist, dass die Steuerpflichtigen nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind. Dies muss von den Steuerpflichtigen dargelegt werden.
Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren
Bis zum 30.06.2021 soll von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31.03.2021 fällig gewordenen Steuern abgesehen werden. In diesen Fällen sind die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 entstandenen Säumniszuschläge grundsätzlich zu erlassen. Auch hier ist Voraussetzung, dass der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Bei Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung kann der Vollstreckungsaufschub bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren
Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.12.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können.
Hinweis:
Die Bundesregierung plant auf Grund der Verlängerung des Lockdown die Unterstützungsmaßnahmen auszuweiten. Wann und wie das passieren soll, steht in den Sternen, leider wurde bisher auch mehr versprochen, als eingehalten. Die Novemberhilfen sollten kurzfristig und unbürokratisch ausgezahlt werden, leider konnte das Verfahren der regulären Auszahlung aber erst am 12.01.2021 starten. Mal abwarten, wie lange sich in Zukunft die Auszahlung verzögert.
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater
Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin