CORONA - STEUERLICHE MAßNAHMEN

STEUERLUCHS VOM 20.01.2021
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Ende letzten Jahres eine Verlängerung der Regelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuer­pflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.

Stundung im vereinfachten Verfahren

Auf Antrag werden Stundungen bis zum 31.03.2021 (in Ausnahmefällen bis zum 31.12.2021 unter der Bedingung von Ratenzahlungen) gewährt. Voraussetzung ist, dass die Steuer­pflichtigen nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind. Dies muss von den Steuerpflichtigen dargelegt werden.

Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren

Bis zum 30.06.2021 soll von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31.03.2021 fällig ge­wordenen Steuern abgesehen werden. In diesen Fällen sind die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 entstandenen Säumniszuschläge grundsätzlich zu erlassen. Auch hier ist Voraussetzung, dass der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Bei Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung kann der Vollstreckungsaufschub bis zum 31.12.2021 verlängert werden.

Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuer­pflichtigen können bis zum 31.12.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf An­passung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können.

Hinweis:

Die Bundesregierung plant auf Grund der Verlängerung des Lockdown die Unterstützungs­maßnahmen auszuweiten. Wann und wie das passieren soll, steht in den Sternen, leider wurde bisher auch mehr versprochen, als eingehalten. Die Novemberhilfen sollten kurzfristig und unbürokratisch ausgezahlt werden, leider konnte das Verfahren der regulären Auszah­lung aber erst am 12.01.2021 starten. Mal abwarten, wie lange sich in Zukunft die Auszah­lung verzögert.



Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin







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