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DRITTES CORONA-STEUERHIFLE­GESETZ

STEUERLUCHS VOM 24.02.2021
Die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD haben den Entwurf des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes in den Bundestag eingebracht. Folgende Eckpunkte sind enthalten.

Erweiterter Verlustrücktrag

Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuer­lich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrück­trag zu verdoppeln - auf maximal 10 Mio. EUR beziehungsweise 20 Mio. EUR bei einer Zusammenveranlagung.

Kinderbonus

Familien erhalten wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 EUR betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für jedes Kind, für das für den Monat Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, soll für den Monat Mai 2021 der Einmalbetrag gezahlt werden. Kinder, für die im Mai 2021 kein An­spruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn für sie in einem ande­ren Monat des Jahres 2021 ein Kindergeldanspruch besteht.

Für den Einmalbetrag sollen ansonsten grundsätzlich alle Vorschriften gelten, die auch für das - monatlich gezahlte - steuerliche Kindergeld maßgebend sind. So kann etwa nach § 64 EStG für jedes Kind nur einem Berechtigten das Kindergeld und damit auch der Einmalbe­trag gezahlt werden.

Es ist ausdrücklich geregelt, dass die Zahlung der Einmalbeträge beim steuerlichen Fami­lienleistungsausgleich zu berücksichtigen sind.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Befristet bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehr­wertsteuersatz. Auf Grund der monatelangen Schließungen der Gastronomie soll der Steu­ersatz von 7 Prozent für Speisen bis Ende 2022 zur Anwendung kommen. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz.

Weitere Maßnahmen

Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 EUR sollen nun auch erwachsene Grundsiche­rungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" wird verlängert. Dazu wird ein An­schlussprogramm mit einer Ausstattung von 1 Mrd. EUR aufgelegt.


Hinweis:

Nach der ersten Beratung im Bundestag, beraten derzeit die Ausschüsse über das Gesetz.



Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin




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