EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN FÖRDERMITTEL
SONDERNEWSLETTER 5/2020 VOM 26.03.2020

Nachstehend wollen wir Sie über die wichtigsten Fördermittel von KfW und Soforthilfen informieren.
1.) KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler, die durch Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sind, Notkredit zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die finanziellen Schwierigkeiten nach dem 31.12.2019 aufgrund der Corona Pandemie eingetreten sind. Die Anträge für Investitionen und Betriebsmittel sind bei der Hausbank oder Sparkasse zu stellen. Unter Betriebsmitteln sind alle laufende Kosten zu verstehen, dazu gehören u.a. Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume, Energiekosten, Personalkosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigung, Forschung und Entwicklung, Beratungskosten, Mitarbeiterschulung, eingeräumte Zahlungsziele, vorfinanzierte Aufträge.
KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind
Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos der Hausbank / Sparkasse.
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Ein Unternehmen gilt mit mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme als groß.
Je Unternehmensgruppe kann ein Kredit bis zu 1 Milliarde Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
ERP-Gründerkredit – Universell, für Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind
Ist das Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv, bzw. kann es zwei Jahresabschlüsse vorweisen, kann ein Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragt werden. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Hausbank / Sparkasse.
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Je Unternehmensgruppe kann ein Kredit bis zu 1 Milliarde Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre aktiv sind
Auch wenn das Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. noch keine zwei Jahresabschlüsse vorlegen kann, können kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen einen ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung ist aber, das die Hausbank oder Sparkasse das volle Risiko trägt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
2.) Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen, daher hat das Bundeskabinett am 23.03.2020 die Eckpunkte für eine finanzielle Soforthilfe beschlossen:
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
- Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
- Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, etc. (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
- Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Coronakrise entstanden sind, das Unternehmen darf nicht vor dem 11.03.2020 in wirtschaftliche Schieflage geraten sein
- Die finanzielle Soforthilfe stellt einen steuerbaren Zuschuss dar, das bedeutet, dass dieser Zuschuss gewinnwirksam zu berücksichtigen ist
- Die Bewilligung der Anträge soll durch die Länder, bzw. Kommunen erfolgen
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.
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Stand 26.03.2020