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Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen – Finanzverwaltung Bayern Steuerluchs

Steuerluchs vom 11.03.2026
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mitgeteilt, dass der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern ab sofort eingestellt wird.

Das Schreiben hat früher Bürgerinnen und Bürger auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hingewiesen und wurde per Briefpost versendet. SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten Bürgerinnen und Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, den regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können. Der Versand dieser Schreiben ist insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand. 

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird ab sofort eingestellt. Betroffene Bürgerinnen und Bürgern werden somit bereits an den nächsten Zahlungstermin nicht mehr erinnert.Das Bayerische Landesamt für Steuern empfiehlt für die unkomplizierte Abwicklung der Vorauszahlungen künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, so wird sichergestellt, dass Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.

Überdies werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist und die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.


Hinweis:

Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten, die anderen Bundesländer haben den Versand schon früher eingestellt.

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