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ELEMENTARSCHADENS­VERSCHIREUNG - NOTWENDIG FÜR DEN BETRIEB?

AUTO-SERVICE-PRAXIS VOM 23.08.2021
Die Bilder von meterhoch überfluteten Gebäuden in diesem Sommer hat man noch im Kopf, die aktuellen Schä­den und Folgeschäden daraus können noch gar nicht wirklich beziffert werden. Doch oftmals werden Schäden in Folge von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkregen, etc. von der klassi­schen Gebäudeversicherung gar nicht abgedeckt und viele Eigentümer und Betriebsinhaber wissen das gar nicht.

Neben den klassischen Versicherungen gegen Feuerschäden (Feuerversicherung), Absiche­rung gegen Sturm und Hagel (Sturmversicherung) oder gegen Schäden durch Leitungswas­ser und Frost (Leitungswasserversicherung) gibt es auch Versicherungen gegen Elementar­schäden. Diese decken in der Regel folgende Elementargefahren ab:
  • Überschwemmung
  • Rückstau infolge Starkregen / Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung / Erdfall
  • Erdbeben und Vulkanausbruch
Das Problem vieler Elementarschadensversicherungen ist aber, dass hohe Kosten auf den Versicherungsnehmer zukommen. Die Kosten staffeln sich dabei üblicherweise danach, in welcher Risikozone der Betrieb liegt. Versicherer legen für die Einordnung das Zonierungs­system für Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, etc. zu Grunde.
  • •Zone 1: Ein Schaden kommt statistisch seltener als einmal in 200 Jahren vor.
  • •Zone 2: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren vor.
  • •Zone 3: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren vor.
  • •Zone 4: Ein Schaden kommt statistisch mindestens einmal in 10 Jahren vor.
Je höher das Risiko ist, desto höher ist die Prämie, wobei es für die Zone 4 kaum Versiche­rungen gibt, oder nur mit erheblichen Einschränkungen.

Die hohen Prämien können oftmals durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen redu­ziert werden, beziehungsweise sind diese bei einigen Versicherungen sogar obligatorisch.

TIPP

Holen Sie sich unbedingt mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaf­ten ein und vergleichen Sie diese, da die Höhe der Prämien stark schwanken können. Zu­dem müssen Sie unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen und verglei­chen, da hier den Versicherungsnehmern oftmals Pflichten auferlegt werden, die bei einer Verletzung die Versicherungsgesellschaften von der Haftung befreien. Oftmals findet man in den Versicherungsbedingungen z.B., dass die Kellerfenster wasserdicht versiegelt sein müs­sen. Sind dann die Kellerfenster nicht wasserdicht versiegelt, wäre die Versicherung von der Schadensregulierung befreit.

Weiterhin sollten man auch prüfen, ob es sinnvoll ist, zusätzlich eine sogenannte Betriebs­unterbrechungsversicherung abzuschließen. Diese greift, wenn nach einem Elementarscha­den der Betrieb oder Teile davon stillstehen, weil die Räume nicht genutzt werden können oder Maschinen defekt sind. Die Fixkosten (z.B. Kreditraten, Leasinggebühren oder Gehäl­ter) laufen trotz Stillstand weiter und der Gewinn bricht weg. Gegenstand der Versicherung ist die finanzielle Kompensation der fortlaufenden Kosten und des entgangenen Gewinns (Unterbrechungsschaden).

Daneben gibt es auch noch Geschäftsinhaltsversicherungen, mit dieser können Sie Ihre Be­triebseinrichtung, Ihre Waren und Vorräte finanziell absichern. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswas­ser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, etc. umfassen soll.

Was muss man bei einem Schadensfall beachten?

Entscheidend im Schadensfall ist,
  • die unverzügliche Meldung des Schadens gegenüber der Versicherung.
  • Schäden am Gebäude sollten umgehend durch Fotos und gegebenenfalls schriftli­che Aufzeichnungen dokumentiert werden.
  • Der Versicherte ist in jedem Fall verpflichtet, weitere Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und entsprechende Maßnahmen einzuleiten (bei Überschwemmung umgehend den Keller ausräumen, etc.).
Die Bereitschaft zur Schadensregulierung zeigt sich immer erst nach einem Schaden, daher empfiehlt es sich bei der Versicherung nach Abschluss des Vertrages nachzufragen, welche Voraussetzungen aus Sicht der Versicherung erfüllt sein müssen, damit die Versicherung im Schadensfall dann auch in voller Höhe zahlt.

Nach den verheerenden Überschwemmungen in diesem Sommer ist die politische Diskussi­on über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wieder neu entfacht, es bleibt abzuwarten, wie sich die Parteien, insbesondere nach der Bundestagswahl dazu positionie­ren.


Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater



Kommentar:

Welche Versicherungen für den eigenen Betrieb abgeschlossen werden sollten, kann oftmals gar nicht so einfach beurteilt werden, bei einer Elementarschadensversicherung hängt das sicherlich auch stark vom Standort des Betriebes und von der Höhe der Prämien ab. Unum­gänglich ist es aber, dass man sich vor einem Abschluss verschiedene Angebote einholt und die allgemeinen Versicherungsbedingungen vergleicht. Wie so oft bei Versicherungen, zeigt es sich auch bei den Elementarschadensversicherungen erst hinterher, ob die Versicherung anstandslos reguliert oder versucht sich zu exkulpieren.


Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater






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