ELEMENTARSCHADENSVERSCHIREUNG - NOTWENDIG FÜR DEN BETRIEB?
AUTO-SERVICE-PRAXIS VOM 23.08.2021
Die Bilder von meterhoch überfluteten Gebäuden in diesem Sommer hat man noch im Kopf, die aktuellen Schäden und Folgeschäden daraus können noch gar nicht wirklich beziffert werden. Doch oftmals werden Schäden in Folge von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkregen, etc. von der klassischen Gebäudeversicherung gar nicht abgedeckt und viele Eigentümer und Betriebsinhaber wissen das gar nicht.
Neben den klassischen Versicherungen gegen Feuerschäden (Feuerversicherung), Absicherung gegen Sturm und Hagel (Sturmversicherung) oder gegen Schäden durch Leitungswasser und Frost (Leitungswasserversicherung) gibt es auch Versicherungen gegen Elementarschäden. Diese decken in der Regel folgende Elementargefahren ab:
- Überschwemmung
- Rückstau infolge Starkregen / Überschwemmung
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen
- Erdrutsch
- Erdsenkung / Erdfall
- Erdbeben und Vulkanausbruch
Das Problem vieler Elementarschadensversicherungen ist aber, dass hohe Kosten auf den Versicherungsnehmer zukommen. Die Kosten staffeln sich dabei üblicherweise danach, in welcher Risikozone der Betrieb liegt. Versicherer legen für die Einordnung das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, etc. zu Grunde.
- •Zone 1: Ein Schaden kommt statistisch seltener als einmal in 200 Jahren vor.
- •Zone 2: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren vor.
- •Zone 3: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren vor.
- •Zone 4: Ein Schaden kommt statistisch mindestens einmal in 10 Jahren vor.
Je höher das Risiko ist, desto höher ist die Prämie, wobei es für die Zone 4 kaum Versicherungen gibt, oder nur mit erheblichen Einschränkungen.
Die hohen Prämien können oftmals durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen reduziert werden, beziehungsweise sind diese bei einigen Versicherungen sogar obligatorisch.
TIPP
Holen Sie sich unbedingt mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein und vergleichen Sie diese, da die Höhe der Prämien stark schwanken können. Zudem müssen Sie unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen und vergleichen, da hier den Versicherungsnehmern oftmals Pflichten auferlegt werden, die bei einer Verletzung die Versicherungsgesellschaften von der Haftung befreien. Oftmals findet man in den Versicherungsbedingungen z.B., dass die Kellerfenster wasserdicht versiegelt sein müssen. Sind dann die Kellerfenster nicht wasserdicht versiegelt, wäre die Versicherung von der Schadensregulierung befreit.
Weiterhin sollten man auch prüfen, ob es sinnvoll ist, zusätzlich eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Diese greift, wenn nach einem Elementarschaden der Betrieb oder Teile davon stillstehen, weil die Räume nicht genutzt werden können oder Maschinen defekt sind. Die Fixkosten (z.B. Kreditraten, Leasinggebühren oder Gehälter) laufen trotz Stillstand weiter und der Gewinn bricht weg. Gegenstand der Versicherung ist die finanzielle Kompensation der fortlaufenden Kosten und des entgangenen Gewinns (Unterbrechungsschaden).
Daneben gibt es auch noch Geschäftsinhaltsversicherungen, mit dieser können Sie Ihre Betriebseinrichtung, Ihre Waren und Vorräte finanziell absichern. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, etc. umfassen soll.
Was muss man bei einem Schadensfall beachten?
Entscheidend im Schadensfall ist,
- die unverzügliche Meldung des Schadens gegenüber der Versicherung.
- Schäden am Gebäude sollten umgehend durch Fotos und gegebenenfalls schriftliche Aufzeichnungen dokumentiert werden.
- Der Versicherte ist in jedem Fall verpflichtet, weitere Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und entsprechende Maßnahmen einzuleiten (bei Überschwemmung umgehend den Keller ausräumen, etc.).
Die Bereitschaft zur Schadensregulierung zeigt sich immer erst nach einem Schaden, daher empfiehlt es sich bei der Versicherung nach Abschluss des Vertrages nachzufragen, welche Voraussetzungen aus Sicht der Versicherung erfüllt sein müssen, damit die Versicherung im Schadensfall dann auch in voller Höhe zahlt.
Nach den verheerenden Überschwemmungen in diesem Sommer ist die politische Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wieder neu entfacht, es bleibt abzuwarten, wie sich die Parteien, insbesondere nach der Bundestagswahl dazu positionieren.
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater
Kommentar:
Welche Versicherungen für den eigenen Betrieb abgeschlossen werden sollten, kann oftmals gar nicht so einfach beurteilt werden, bei einer Elementarschadensversicherung hängt das sicherlich auch stark vom Standort des Betriebes und von der Höhe der Prämien ab. Unumgänglich ist es aber, dass man sich vor einem Abschluss verschiedene Angebote einholt und die allgemeinen Versicherungsbedingungen vergleicht. Wie so oft bei Versicherungen, zeigt es sich auch bei den Elementarschadensversicherungen erst hinterher, ob die Versicherung anstandslos reguliert oder versucht sich zu exkulpieren.
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater