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ERHÖHTER UMWELTBONUS FÜR ELEKTROAUTOS UND PLUG-IN-HYBRIDE

STEUERLUCHS VOM 19.02.2020
Bereits letztes Jahr im Herbst hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms verlautbart, dass die Fördersätze für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge erhöht werden sollen. Nun hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere und stärkere Förderung hat.

Die neuen Fördersätze gelten für alle Fahrzeuge, die nach dem 04.11.2019 zugelassen wurden. Der Umweltbonus soll bis zum 31.12.2025 verlängert werden.

Elektrofahrzeuge:
  • Nettolistenpreis bis 40.000 Euro -> Umweltbonus erhöht sich von 4.000 Euro auf 6.000 Euro
  • Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis Nettolistenpreis 60.000 Euro derzeit / soll auf 65.000 erhöht werden ->Umweltbonus erhöht sich von 4.000 Euro auf 5.000 Euro

Plug-In-Hybride:
  • Nettolistenpreis bis 40.000 Euro -> Umweltbonus erhöht sich von 3.000 Euro auf 4.500 Euro
  • Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis Nettolistenpreis 60.000 Euro derzeit / soll auf 65.000 erhöht werden -> Umweltbonus erhöht sich von 3.000 Euro auf 3.750 Euro

Hinweis:
Der Umweltbonus steigt bei Elektro- und elektrohybridfahrzeugen bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro um 50 % und bei einem Nettolistenpreis ab 40.000 Euro bis voraussichtlich 65.000 Euro (derzeit beträgt der maximal förderfähige Nettolistenpreis 60.000 Euro) um 25 %. Weiterhin teilen sich Automobilindustrie und die öffentliche Hand den Umweltbonus hälftig.


Barbara Lux-Krönig
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater




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