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ERSTE LOCKERUNGEN IN EINZELBEREICHEN

SONDERNEWSLETTER 9/2020 VOM 16.04.2020
Am 15.04.2020 haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten in einer Telefonkonferenz auf teilweise Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt, wobei in vielen Bereichen die Bundesländer die Möglichkeit haben, eigene Regeln und Zeitpläne anzuwenden. Daher sind unbedingt die Regeln der einzelnen Bundesländer zu beachten.

Grundsätzlich wurden folgende Lockerungen für die Wirtschaft vereinbart:

Es ist aber zu beachten, dass in dem Beschluss zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten kein Datum genannt wurde, wann z.B. Kfz-Händler wieder öffnen dürfen. Der Zeitpunkt liegt in der Hand der jeweiligen Landesregierungen, wobei mehrfach der 20. April als Datum gefallen ist. Hier muss aber unbedingt die Regelung des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt werden.



Für Bayern wurden am 16.04.2020 folgende Lockerungen angekündigt:


Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Stand 16.04.2020







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