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ES HÖRT NICHT AUF – VORSICHT VOR BETRÜGERISCHEN E-MAILS IM NAMEN DES BUNDESZENTRALAMTS FÜR STEUERN

RAW-AKTUELL 04/2025
Seit kurzem sind wieder einmal angebliche Mails des Bundeszentralamts für Steuern mit pdf.-Anhängen, die den Titel tragen „Hinweis zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2024“ im Umlauf.

Angeblicher Verspätungszuschlag
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.

Bei dem uns vorliegenden Betrugs-Schreiben sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • In der Überschrift wird auf die verspätete Abgabe der Steuererklärung 2024 hingewiesen, im Text steht dann Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023.
  • Das Schreiben hat ein Datum vom 04.02.2025, später im Text kommt ein Feld mit Datum 08.04.2025. Das Rechnungsdatum ist dann vom 23.04.2025.
  • Die IBAN geht nach Spanien.
  • Die Rechnung weist Umsatzsteuer auf den Verspätungszuschlag aus.
  • Es wird erklärt, dass keine telefonischen Rückfragen möglich sind.

Betrugs-E-Mails erkennen Sie nach Angaben des BZSt unter anderem an folgenden Kriterien:
  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
  • Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
  • Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.

Hinweis:
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.



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