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FRISTVERLÄNGERUNG FÜR EINKOMMENSTEUER­ERKLÄRUNG 2020

STEUERLUCHS VOM 09.06.2021
Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD beabsichtigen die Abgabefrist der Steuererklä­rung 2020 zu verlängern, da unter anderem auf Grund des Bezugs von Kurzarbeitergeld viel mehr Arbeitnehmer eine Steuerklärung abzugeben haben.

Es ist geplant, dass nicht beratene Einkommensteuerpflichtige ihre Steuererklärung für 2020 bis zum 31.10.2021 abgeben müssen. Wer einen Steuerberater einschaltet, habe danach Zeit bis zum 31.05.2022. Ausgenommen davon seien Forst- und Landwirte.
Grundsätzlich hätten nicht beratene Steuerpflichtige ihre Steuererklärung für 2020 eigentlich bis zum 31.07.2021 abzugeben und steuerlich vertretene Steuerpflichtige bis Ende Februar 2022.

Fristverlängerung für Einkommensteuererklärung 2019
Für den Veranlagungszeitraum 2019 wurde die Steuererklärungsfrist für beratene Steuer­pflichtige bereits gesetzlich um 6 Monate auf den 31.08.2021 verlängert.
Gleichzeitig wurde die - regulär 15-monatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um 6 Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.

Hinweis:
Die Corona-Pandemie stellt die Steuerpflichtigen und auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe vor enorme Herausforderungen, daher wird die Verlängerung der Abgabefrist insgesamt begrüßt.




Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin



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