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GEÄNDERTE NUTZUNGSDAUER VON COMPUTER­HARDWARE UND -SOFTWARE

STEUERLUCHS VOM 03.03.2021
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26.02.2021 eine neue Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbei­tung herausgegeben. Für die nachfolgend aufgeführte Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware gilt nun eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr.

In dem BMF-Schreiben werden die betroffenen Wirtschaftsgüter wie folgt definiert:

Computerhardware

  1. „Computer“ bezeichnet ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbei­tet, das in der Lage ist, Eingabegeräte zu nutzen und Informationen auf Anzeigegerä­ten auszugeben und das in der Regel eine Zentraleinheit (ZE) beinhaltet, die die Operationen ausführt. Ist keine ZE vorhanden, muss das Gerät als Client Gateway zu einem Computerserver fungieren, der als Computerverarbeitungseinheit dient.
  2. „Desktop-Computer“ bezeichnet einen Computer, dessen Haupteinheit an einem fes­ten Standort aufgestellt wird, der nicht als tragbares Gerät ausgelegt ist und der mit einem externen Anzeigegerät sowie externen Peripheriegeräten wie Tastatur und Maus genutzt wird. Bei einem „integrierten Desktop-Computer“ funktionieren der Computer und das Anzeigegerät als Einheit, deren Wechselstromversorgung über ein einziges Kabel erfolgt.
  3. „Notebook-Computer“ bezeichnet einen Computer, der speziell als tragbares Gerät und für den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechsel­stromquelle konzipiert ist. Notebook-Computer verfügen über ein integriertes Anzei­gegerät mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von mindestens 22,86 cm (9 Zoll) und können mit einem integrierten Akku oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Unterkategorien des Notebook-Computers sind unter anderen:
a) „Tablet-Computer“: eine Notebook-Computerart, die sowohl über ein eingebautes berührungsempfindliches Anzeigegerät als auch über eine eingebaute physische Tastatur verfügt.
b) „Slate-Computer“: eine Notebook-Computerart, die über ein eingebautes berüh­rungsempfindliches Anzeigegerät, nicht aber über eine eingebaute physische Tasta­tur verfügt.
c) „mobiler Thin-Client“: eine Notebook-Computerart, die eine Verbindung zu entfern­ten Rechenressourcen (z. B. Computerserver, Remote-Workstation) benötigt, mit de­nen die hauptsächliche Datenverarbeitung erfolgt, und die über kein eingebautes Ro­tations-Speichermedium verfügt.
  1. „Desktop-Thin-Client“ bezeichnet einen Computer, der eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen (z. B. Computerserver, Remote-Workstation) benötigt, mit denen die hauptsächliche Datenverarbeitung erfolgt, und der über kein eingebautes Rotati­ons-Speichermedium verfügt. Die Haupteinheit eines Desktop-Thin-Clients wird an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) aufgestellt und ist nicht als trag­bares Gerät ausgelegt. Desktop-Thin-Clients können Informationen entweder auf ei­nem externen oder, soweit vorhanden, auf einem eingebauten Anzeigegerät ausge­ben.
  2. „Workstation“ bezeichnet einen Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben ande­ren rechenintensiven Aufgaben hauptsächlich für Grafikanwendungen, Computer Aided Design, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird.
  3. „Mobile Workstation“ bezeichnet einen Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der ne­ben anderen rechenintensiven Aufgaben mit Ausnahme von Spielen hauptsächlich für Grafikanwendungen, Computer Aided Design, Softwareentwicklung sowie finanz-wirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird, und der speziell als tragbares Gerät und für den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Mobile Workstations haben ein integriertes Anzeigegerät und können mit einem integrierten Akku oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Die meisten mobilen Workstations verfügen über ein externes Netzteil sowie eine integrierte Tastatur und ein integriertes Zeigegerät.
  4. „Small-Scale-Server“ bezeichnet eine Computer-Art, die in der Regel Desktop-Computer-Komponenten im Desktopgeräteformat verwendet, jedoch in erster Linie als Speicherhost für andere Computer und zur Ausführung von Funktionen wie der Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten und dem Daten-/Medien-Hosting be­stimmt ist und

a) als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format ausgelegt ist, das dem Format von Desktop-Computern ähnelt, so dass alle Datenverarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse untergebracht sind;
b) die für den Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche ausgelegt ist;
c) die in erster Linie für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausge­legt ist, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können; d) die über ein Betriebssystem verfügt, das für Heimserver oder Serveranwendungen im un­teren Leistungsbereich ausgelegt ist, sofern das Gerät mit einem Betriebssystem in Verkehr gebracht wird.
  1. „Dockingstation“ bezeichnet ein separates Produkt, das an einen Computer ange­schlossen wird und dazu dient, Funktionen wie z. B. die Erweiterung der Anschluss­möglichkeiten oder das Zusammenlegen von Anschlüssen für Peripheriegeräte zu übernehmen. Dockingstations können auch das Laden von internen Akkus im ange­schlossenen Computer erleichtern.
  2. „Externes Netzteil“ bezeichnet ein Gerät, das dafür konzipiert ist, Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) niedrigerer Span­nung umzuwandeln; das die Umwandlung jeweils nur in eine Gleichstrom- oder eine Wechselstromausgangsspannung vornehmen kann; das zum Betrieb mit einem se­paraten Gerät - dem Primärverbraucher - bestimmt ist; das sich in einem vom Primär­verbraucher physisch getrennten Gehäuse befindet; das über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Primärverbraucher verbunden ist und das über eine Ausgangsleistung laut Typenschild von höchstens 250 Watt ver­fügt.
  3. „Peripherie-Geräte“ sind alle Geräte, die nach dem EVA-Prinzip (Eingabe-Verarbeitung-Ausgabe) zur Ein- und Ausgabe von Daten genutzt werden. Peripherie­geräte lassen sich funktional in drei Gruppen gliedern:
a) Eingabegeräte: Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, u. ä.
b) Externe Speicher: Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, Flash Speicher (USB-Stick), Bandlaufwerke (Streamer)
c) Ausgabegeräte: Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher und „Computer-Bildschirm“ oder auch Monitor oder Display (dient der Darstellung der Benutzerober­fläche und der Datenausgabe) sowie „Drucker“ (Geräte, die Computerdaten in gra­phischer Form auf Papier oder Folien bringen, Non-Impact-Drucker (anschlagfrei, La­serdrucker, Tintenstrahldrucker) und Impact-Drucker [Nadeldrucker]).

Software

Der Begriff „Software“ im Sinne dieses Schreibens erfasst die Betriebs- und Anwender-software zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören auch die nicht technisch physi­kalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.


Hinweis:

Dieses Schreiben findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter ange­wandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.

Die Behandlung der ab dem Jahr 2021 angeschafften Wirtschaftsgüter findet unabhängig von der Einkunftsart Anwendung, d.h. sowohl bei Gewinneinkünften als auch bei Über­schusseinkünften sind Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter gleichermaßen sofort ab­schreibungsfähig.


Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin



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