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HILFSMAßNAHMEN UND KREDITE IN ZEITEN DER CORONAKRISE

AUTOHAUS-ARTIKEL VOM 11.05.2020
Die Ereignisse in Zeiten der Coronakrise überschlagen sich weiterhin, nachfolgend wollen wir zusammenfassen, welche Möglichkeiten zu Soforthilfemaßnahmen und Krediten bestehen und knüpfen somit an die letzte Ausgabe nahtlos an.

Soforthilfemaßnahmen Bund für Kleinstunternehmen und Selbständige
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörige der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über kei-ne Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen, daher hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für eine finanzielle Soforthilfe beschlossen:

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
  • Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, etc. (auch komplementär zu den Länder-programmen)
  • Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Coronakrise entstanden sind, das Unternehmen darf nicht vor dem 31.12.2019 in wirtschaftliche Schieflage geraten sein
  • Lediglich wenn der gezahlte Zuschuss über den tatsächlichen Kosten lag, muss diese Überzahlung zurückerstattet werden. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden
  • Die finanzielle Soforthilfe stellt einen steuerbaren Zu-schuss dar, das bedeutet, dass dieser Zuschuss gewinnwirksam zu berücksichtigen ist

Die Bewilligung der Anträge und Auszahlung erfolgt durch die Länder.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.bmwi.de

Neben den bereits vorgestellten Soforthilfe-Paketen des Bundes, haben auch die Bundesländer diverse Förderpro-gramme in Form von Zuschüssen und/oder Krediten ausge-arbeitet. Über die Internetauftritte der Bundesländer erhält man hier weiterführende Informationen. Hilfen von Bund und Ländern können kombiniert werden.


KfW-Corona-Kredite
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler, die durch Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sind, Notkredite zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die finanziellen Schwierigkeiten nach dem 31.12.2019 aufgrund der Corona Pandemie eingetreten sind. Die Anträge für Investitionen und Betriebsmittel sind bei der Hausbank oder Sparkasse zu stellen. Unter Betriebsmitteln sind alle laufende Kosten zu verstehen, dazu gehören u.a. Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume, Energiekosten, Personalkosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigung, Forschung und Entwicklung, Beratungskosten, Mitarbeiterschulung, einge-räumte Zahlungsziele, vorfinanzierte Aufträge.

KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind
Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos der Hausbank / Sparkasse.
  • Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Ein Unternehmen gilt mit mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme als groß.

Je Unternehmensgruppe kann ein Kredit bis zu 1 Milliarde Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanz-summe der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
  • Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
  • bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jah-re keine Tilgung, bei Kreditbetrag bis 800.000 Euro je Unternehmensgruppe
  • bis zu 6 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung, bei Kreditbetrag über 800.000 Euro je Unternehmensgruppe

ERP-Gründerkredit – Universell, für Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind
Ist das Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv, bzw. kann es zwei Jahresabschlüsse vorweisen, kann ein Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragt werden. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Haus-bank / Sparkasse.
  • Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernah-me
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme

Je Unternehmensgruppe kann ein Kredit bis zu 1 Milliarde Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50% der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanz-summe der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
  • Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
  • bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jah-re keine Tilgung

Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre aktiv sind
Auch wenn das Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. noch keine zwei Jahresabschlüsse vorlegen kann, können kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen einen zinsverbilligten ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung ist aber, das die Hausbank oder Sparkasse das volle Risiko trägt.


KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Eckpunkte:
  • Förderkredit für Investitionen (z.B. Anschaffung von Maschinen) und Betriebsmittel (laufende Kosten wie Mieten, Gehälter oder Warenlager, etc.)
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Maximaler Kreditbetrag, bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
  • bis zu 10 Jahre Laufzeit, auf Wunsch bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank/ Sparkasse
  • im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 muss ein Gewinn erzielt worden sein
  • Kredit mit 3,00 % Sollzins p.a.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de

Daneben bieten noch die verschiedenen Förderbanken der Länder Kreditprogramme an, die einzelnen Programme findet man auf den jeweiligen Internetauftritten.

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater


Kurzfassung:
  1. 1Sowohl Bund als auch die Bundesländer stellen Soforthilfemaßnahmen zur Verfügung.
  2. Über die KfW können Kredite beantragt werden, bei denen der Bund, bzw. die KfW bis zu 100 % des Ausfallrisikos übernehmen.
  3. 3Auch die verschiedenen Förderbanken der Länder (LfA in Bayern, L-Bank in Baden-Württemberg, NRW Bank, etc.) stellen neben der KfW verschiedene Kredite zur Verfügung.


Kommentar:
Am 20. April bzw. am 27. April konnten die Kfz-Händler end-lich wieder unter gewissen Sicherheitsvorkehrungen die Verkaufsräume öffnen. Wie sich das Konsumverhalten der Fir-men und Privatpersonen beim Autokauf verhält, wird man aber erst die nächsten Wochen sehen. Daher ist derzeit A und O die Liquidität regelmäßig zu prüfen und sich auch Gedanken zu machen, ob man nicht heute Kredite benötigt, um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken, der sich erst in späteren Monaten abzeichnet.

Horst Neubacher
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater




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