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KfW-SCHNELLKREDIT NUN AUCH FÜR KLEINST­UNTERNEHMEN

SONDERNEWSLETTER 20/2020 VOM 13.11.2020
Seit dem 09.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung.

Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.6.2021, um Unternehmen weiterhin mit Liquidität zu versorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

Zudem wir der Schnellkredit nun auch erweitert. Über die Hausbanken können nun auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahr 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernehme dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Eckpunkte der KfW-Schnellkredite
Der KfW-Schnellkredit steht mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 EUR für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mit¬arbeitern, maximal 500.000 EUR für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 EUR für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.
  • Eine vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist nun möglich.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Stand 13.11.2020


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