KFZ-BRANCHE IM LOCKDOWN, WAS GILT IN IHREM BUNDESLAND
SONDERNEWSLETTER 26/2020 VOM 18.12.2020
In unserem letzten Sondernewsletter berichteten wir über die Öffnung des KFZ-Handels in Thüringen trotz des „harten Lockdown“. Nun haben die einzelnen Landesregierungen Verordnungen zum Lockdown veröffentlicht, welche zu Unterschieden für Autohäuser in den einzelnen Bundesländern führen. Bei den verschiedenen Verordnungen der Landesregierungen ist es nicht einfach den Überblick zu behalten.
Während der stationäre Autohandel weiterhin ausschließlich in Thüringen von den Maßnahmen befreit ist, gibt es jedoch beispielsweise bei der Auslieferung bereits bestellter Waren Abweichungen der einzelnen Bundesländer. Die folgende Aufstellung dient als Übersicht über die jeweiligen Regelungen, wobei wir explizit darauf hinweisen, dass wir trotz sorgfältiger Recherche auf Grund der Schnelllebigkeit der Änderungen der Maßnahmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Homepage der jeweiligen Kfz-Innungen der einzelnen Bundesländer zu informieren, auch der ZDK bietet auf seiner Internetseite eine aktuelle Übersicht, https://www.kfzgewerbe.de/fileadmin/user_upload/ZDK/Verbandsstruktur/UEbersicht_Corona-Betriebsuntersagung.pdf
!!!UPDATE 21.12.2020!!!
Baden-Württemberg: Diskussion über Mischbetriebe
Dürfen stationäre Verkaufsräume offenbleiben wenn Werkstattgeschäft gegenüber dem echten Einzelhandel im Vetriebsgeschäft überwiegt? Finale Entscheidung steht noch aus. (vgl. https://www.autohaus.de/nachrichten/kfz-gewerbe-baden-wuerttemberg-darf-der-fahrzeughandel-doch-oeffnen-2695863.html)
Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.
Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.
Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Stand 18.12.2020