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LOHNFORTZAHLUNG FÜR ELTERN VERLÄNGERT

RAW-AKTUELL 7/2020
Nicht nur Unternehmen und Unternehmer auch viele Eltern stellt die Corona-Krise vor große Probleme. Kitas, Kindergärten und Schulen waren geschlossen, bzw. sind noch weit vom Regelbetrieb entfernt, die Großeltern, die oftmals die Betreuung mitübernommen haben, fallen aus und die Einschränkungen werden nur schrittweise gelockert. Daher wird die Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder in der Arbeit ausfallen, verlängert.

Um die Eltern noch stärker zu unterstützen, wird der Anspruch auf Lohnfortzahlung nun verlängert, wenn Mütter und Väter ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können. Die Dauer der Lohnfortzahlung wird von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet.

Künftig besteht damit insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Nachdem Bundestag und auch Bundesrat grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben haben, kann die Regelung rückwirkend zum 30. März in Kraft treten.








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