MAßNAHMEN GEGEN STEIGENDE ENERGIEKOSTEN
AUTO-SERVICE-PRAXIS VOM 23.09.2022
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Die steigenden Energiekosten machen der deutschen Wirtschaft und den Verbrauchern große Probleme. Nach derzeitigen Aussagen von verschiedenen Forschungsinstituten ist in nächster Zeit auch nicht mit einer Besserung zu rechnen. Dementsprechend ist die Politik gefordert, entsprechend gegenzulenken. Nachfolgend gehen wir auf die bisher umgesetzten und geplanten steuerlichen Maßnahmen ein.
Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen
Anfang September hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz veröffentlicht. Danach soll im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt werden. Dabei erwartet die Bundesregierung, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung eins zu eins an die Verbraucher weitergeben. Der Steuersatz für Lieferungen von Gas über andere Vertriebswege, z.B. Tankwagen oder Kartuschen soll hingegen nicht gesenkt werden.
Inflationsausgleichsgesetz
Am 14.09.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes beschlossen, durch dieses sollen die Folgen der kalten Progression bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden. Danach soll der Einkommensteuertarif abgesenkt und das Kindergeld angehoben werden. Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzesentwurf aber noch verabschieden.
Zum 01.01.2023 ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro und für 2024 eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro.
Die sogenannten Tarifeckwerte sollen entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben werden. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz im Jahr 2023 bei 61.972 statt bisher 58.597 EUR greifen soll. Ab dem Jahr 2024 soll er ab 63.515 EUR beginnen. Die Tarifeckwerte zur sogenannten „Reichensteuer" werden unverändert beibehalten.
Des Weiteren soll auch das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht werden.
Der Kinderfreibetrag soll für jeden Elternteil
- rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 EUR auf 2.810 EUR,
- im Jahr 2023 von 2.810 EUR auf 2.880 EUR,
- im Jahr 2024 von 2.880 EUR auf 2.994 EUR angehoben werden.
Das Kindergeld soll ab 2023 in einem Schritt erhöht werden:
Zudem soll der Unterhaltshöchstbetrag für 2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden.
Drittes Entlastungspaket
Die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben ein drittes Entlastungspaket vereinbart. Unter anderem sind nachfolgende Erleichterungen geplant:
Strompreisbremse
Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen.
Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner
Sie sollen zum 01.12.2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.
Im September haben bereits Beschäftigte, die zum 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und einer der Steuerklassen I bis V angehören oder geringfügig Beschäftigte, die pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Hinzu kommen Beschäftigte in der passiven Phase der Altersteilzeit, Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen sowie Beschäftigte mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen (z.B. Beschäftigte in Elternzeit mit Elterngeldbezug).
Für Unternehmer, Gewerbebetriebe und Selbstständige wurde die Energiepreispauschale über die Einkommensteuer-Vorauszahlung im September gewährt.
Entlastung von Studenten und Fachschülern
Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Homeoffice
Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.
Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 01.01.2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 01.10.2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.
Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen
Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
Entlastung beim CO2-Preis
Die bisher zum 01.01.2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater
Kommentar:
Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie hatte man gehofft, dass es für Unternehmen und Verbraucher wieder zu einer einigermaßen Normalisierung kommt. Diese Hoffnung wurde leider durch den Krieg in der Ukraine zerstört. Nunmehr belastet die Wirtschaft und die Bürger die hohen Strom- und Heizkosten. Und der Ausblick für den Winter 2022, beziehungsweise das nächste Jahr gibt Anlass zur Sorge. So bleibt abzuwarten, ob die beschlossenen Maßnahmen als Gegenreaktion ausreichen. Von vielen Verbänden wird schon ein viertes Entlastungspaket gefordert.
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater