MEHRWERTSTEUERSÄTZE AB 01.07.2020 - DER TEUEFEL LIEGT IM DETAIL
STEUERLUCHS VOM 24.06.2020

Wie wir Ihnen bereits berichtet haben, werden die Mehrwertsteuersätze ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Der Umstellungsaufwand und die Unsicherheit in der Praxis sind enorm. In der Autohaus-Ausgabe Heft 12, die am 29.06.2020 erscheint, gehen wir in der Rubrik Recht und Steuern ausführlich auf die verschiedenen Problematiken ein. Im Steuerluchs vom 10.06.2020 haben wir das Beispiel eines Autokaufs dargestellt, nachfolgend die Besonderheiten bei Werkstattleistungen.
Entscheidend für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist stets das Liefer- bzw. Leistungsdatum. Dies ist regelmäßig der Tag der Übergabe der Ware bzw. der Tag der Abnahme der Leistung. Auf das Bestell- oder Rechnungsdatum sowie den Tag der Vereinnahmung kommt es final nicht an.
Bei Leistungen über den Stichtag hinweg entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich im Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung final erbracht und gegebenenfalls abgenommen ist.
Beispiel 1:
Ein Kunde bringt sein Fahrzeug am 29. Juni 2020 zur Reparatur. Diese ist am 3. Juli 2020 abgeschlossen. Der Kunde holt sein Fahrzeug am gleichen Tag ab.
Da die Leistung im Juli erbracht wird, ist der niedrigere Regelsteuersatz von 16% anzuwenden.
Beispiel 2:
Ein Kunde erhält für die Zeit vom 29. Juni bis 3. Juli 2020 einen Werkstattersatzwagen. Hierfür muss er bei Rückgabe Mietkosten in Höhe von 250 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer entrichten.
Da die Leistung im Juli erbracht wird, ist der niedrigere Regelsteuersatz von 16% anzuwenden. Im Beispiel muss der Kunde 250 Euro netto zuzüglich 40 Euro Umsatzsteuer = 290 Euro entrichten.
Hinweis:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.
Barbara Lux-Krönig
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater