Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

NACHHALTIGKEITS­BERICHTERSTATTUNG - SICHER UND RECHTZEITIG IN DIE UNTERNEHMENS­STRATEGIE IMPLEMENTIEREN

RAW-AKTUELL 10/2023
Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wächst. Sie dient dem Ziel, Nachhaltigkeit voranzutreiben und Klimawandel zu reduzieren. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich daher ab dem Geschäftsjahr 2024 tiefgreifend.

Diese Änderungen resultieren aus der jüngsten EU-Richtlinie zur Berichterstattung über Unternehmensnachhaltigkeit, bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie den diesbezüglich neu eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Mit der Erweiterung der Berichtspflichten steigt die Anzahl der in Deutschland meldepflichtigen Unternehmen schätzungsweise von 500 auf 15.000 Unternehmen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Transparenz von Unternehmen hinsichtlich nachhaltiger Aspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen.

Wer muss berichten?
Von dieser Verpflichtung betroffen sind folgende Unternehmen:
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften (mit ausschließlich beschränkt haftenden Gesellschafter), die
  • bilanzrechtlich große Unternehmen (groß ist, wer mind. 2 von 3 Kriterien erfüllt: Bilanzsumme >20 MEUR; Nettoumsatzerlöse >40 MEUR; Mitarbeiter >250), oder
  • kapitalmarktorientierte KMU, oder
  • Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, sind.

Wann ist zu berichten?
Die Vorschriften der CSRD für die Berichterstattung werden in einem gestaffelten Zeitrahmen eingeführt, beginnend ab dem 1. Januar 2024. Dies erfolgt schrittweise und betrifft verschiedene Kategorien von Unternehmen:
  • Ab dem 1. Januar 2024 gelten sie für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 werden alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen in den Geltungsbereich einbezogen.
  • Ab dem 1. Januar 2026 müssen auch kapitalmarktorientierte KMU die Vorschriften befolgen (Aufschiebung bis 2028 möglich).

Das bedeutet, Unternehmen, die bereits zuvor nach der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte verpflichtet waren, müssen die CSRD bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 anwenden. Große Unternehmen, die erstmals dieser Verpflichtung unterliegen, werden dies ab dem Geschäftsjahr 2025 tun.

Was sind die zentralen Neuerungen der CSRD?
  • Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht nach EU-Standards
  • Neues Verständnis von Wesentlichkeit („Doppelte Wesentlichkeit“)
Ein Nachhaltigkeitsthema ist wesentlich,
  • wenn erhebliche tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen/Umwelt, oder
  • wenn kurz-, mittel- oder langfristig erhebliche finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen bestehen.
  • Implementierung im Lagebericht
  • Verpflichtende Prüfung durch externe Prüfer
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat

Hinweis: Wichtige Tipps zur Vorbereitung
Zur sicheren und rechtzeitigen Umsetzung der neuen Berichtspflicht sollten bereits heute Unternehmensprozesse implementiert werden:

  1. Analyse der ökologischen und sozialen Auswirkungen, die durch die Geschäftspraktiken entstehen. Dies umfasst folgende Punkte:
  2. Überlegung, welche internen und externen Interessengruppen durch den Bericht erreicht werden sollen und welches Ziel mit dieser Kommunikation verfolgt wird.
  3. Ermittlung, welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereits umgesetzt werden und an welchen Stellen im Unternehmen noch Handlungsbedarf besteht.
  4. Evaluierung der Einwirkung von externen Erwartungen und Rahmenbedingungen, auf das Unternehmen sowie Bewertung dieser Faktoren bezogen auf den geschäftlichen Erfolg.

  1. Information, welche EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind (ESG). Die Berichtspflicht hinsichtlich einzelner Standards kann dabei sowohl von der Wesentlichkeit als auch von der Unternehmensgröße abhängen. Eine Übersicht aller Standards findet sich auf der Seite der EU-Kommission.
  2. Etablierung klarer Prozesse für die Datenerhebung und Berichterstattung. Hierzu ist die Implementierung von Reporting- und Datenerhebungsprozessen sowie Festlegung abteilungsübergreifender Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erforderlich. Neben dem Zusammenstellen von Daten und Informationen ist zur Einhaltung der CSRD erforderlich, insbes. auch Informationen von Lieferanten und weiteren Unternehmenspartnern zu evaluieren.

Die Anforderungen der CSRD sind zwar umfangreich, dennoch kann die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als Chance genutzt werden, um das Geschäftsmodell zukunftsfähiger und noch gewinnbringender auszurichten.

Noch mehr Informationen
In unserem AUTOHAUS RECHT & STEUERN-TALK powered by RAW-Partner wird Frau Barbara Muggenthaler Partnerin, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei RAW-Partner in einem einstündigen Webinar am 23.11.2023 zwischen 13 und 14 Uhr die Thematik der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den wichtigsten Punkten erläutern. Insbesondere auf folgende Fragen wird dabei eingegangen werden:


DOWNLOAD DRUCKEN

Das könnte Sie auch interessieren

STEUERLUCHS VOM 08.11.2023 – NACHHALTIGKEITS-BERICHTERSTATTUNG IN IHREM UNTERNEHMEN

Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsbericht-erstattung wächst. Sie dient dem Ziel, Nachhaltigkeit ...