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NEUER KfW-SCHNELLKREDIT FÜR DEN MITTELSTAND

STEUERLUCHS VOM 15.04.2020
Die Bundesregierung hat mittelständischen Unternehmen weitere Unterstützung im Rahmen von Sonderkrediten
zugesagt. Das sind die Eckpunkte des Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Eckpunkte:
• Förderkredit für Investitionen (z.B. Anschaffung von Maschinen) und Betriebsmittel (laufende Kosten wie Mieten, Gehälter oder Warenlager, etc.)
• für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
• Maximaler Kreditbetrag, bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
• bis zu 10 Jahre Laufzeit, auf Wunsch bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
• 100 % Risikoübernahme durch die KfW
• keine Risikoprüfung durch die Hausbank/ Sparkasse
• im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 muss ein Gewinn erzielt worden sein

Ab dem 15.04.2020 kann der KfW-Schnellkredit über die Sparkasse oder Hausbank beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target


Hinweis:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Barbara Lux-Krönig
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater





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