Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

NEUES AUS DER GESETZGEBUNG

STEUERLUCHS VOM 14.10.2020
Der Bundesrat hat am 09.10.2020 einige wichtige Gesetze gebilligt und ebenfalls zum Jah­ressteuergesetz 2020 Stellung bezogen.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeige zugestimmt:
  • Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit.
  • Die 10-jährige Steuerbefreiung gilt jedoch längstens bis zum 31.12.2030.
  • Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.
  • Für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilo­meter gilt ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis zum 31.12.2024 befristet.
  • Zukünftig sollen bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Per­sonenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen - wie zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen nicht mehr unter die CO2- und hubraumbezogenen Tarife wie für Pkw fallen, sondern unter die Tarife für Nutzfahrzeuge.

Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen im WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wurde ebenfalls verabschiedet, welches ei­nige Änderungen im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vorsieht:
  • Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule (auf eigene Kosten) zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter.
  • Wenn das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten erwartungsge­mäß noch im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet wird, gelten die neuen Vor­schriften, ab dem 1.12.2020.

Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2020

Folgende Änderungen fordert der Bundesrat u.a. von der Bundesregierung:
  • Steuerliche Berücksichtigung von Home-Office im Zuge der Corona-Krise, da nach der­zeitigem Recht das Arbeiten im Home-Office steuerlich kaum berücksichtigt wird.
  • Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro und Abschaffung der Poolabschreibung.
  • Beschleunigte Abschreibung digitalisierungsrelevanter Innovationsgüter.
  • Senkung der Stromsteuer


Hinweis:
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, ob die Bundesregierung die Anmerkungen des Bundesrates zum Jahressteuergesetzes 2020 noch in das Gesetz aufnimmt.



Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin





DOWNLOAD DRUCKEN