Regierungsentwurf eines Einkommensteuer­reformgesetzes 2027

RAW-Aktuell 9/2026
Am 02. September 2026 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen.

Der Entwurf sieht ein jährliches Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro vor. Er soll in zwei Stufen in Kraft treten, zum 01.01.2027 und zum 01.01.2028. Die Entlastungsmaßnahmen sollen dabei durch bestimmte Maßnahmen gegenfinanziert werden.

  1. Entlastungsmaßnahmen
Der Grundfreibeitrag soll zum 01.01.2027 von bisher 12.348 Euro auf 12.564 Euro angehoben werden. Zum 01.01.2028 soll der Grundfreibetrag weiter auf 12.900 Euro steigen.

Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes soll für jeden Elternteil auf 1.564 Euro erhöht werden. Weiter soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zum 01.01.2027 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden.

Der Spitzensteuersatz von 42 % soll erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro gelten. Der Höchstbetrag bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen soll von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden.
  1. Gegenfinanzierung
Zur Gegenfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen sieht der Entwurf unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Insbesondere soll der Reichensteuersatz ab dem 01.01.2027 bei einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 - 279.999 Euro 45 % und ab 280.000 Euro 47 % betragen.

Darüber hinaus soll der Prozentsatz der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % abgesenkt werden. Diese Änderung soll ab dem 01.01.2027 gelten.

Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs soll ab dem 01.01.2027 von 2 % auf 5 % angehoben werden.
  1. Verfahrensstand
Mit dem Referentenentwurf des Bundeskabinetts vom 02.09.2026 liegt nun der Beschluss der Bundesregierung vor. Als nächstes folgt das formelle Gesetzgebungsverfahren. Dabei durchläuft das Gesetz den Bundestag sowie den Bundesrat. Anpassungen sind in diesen Verfahrensschritten jederzeit möglich.

Das Gesetz soll in Teilen zum 01.01.2027 und vollständig zum 01.01.2028 in Kraft treten.
  1. Stellungnahmen der Verbände
Die Verbände sehen die Reform des Einkommensteuergesetzes als Enttäuschung an. Laut Industrieverband sei das Einkommensteuergesetz keine Entlastung. Es sei nicht einmal die kalte Progression, eine Erhöhung der Steuer infolge der Inflation, ausgeglichen worden.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisiert, dass mit der Anhebung der Einkommensteuer überwiegend mittelständische Unternehmen belastet werden, die häufig in Form einer Personengesellschaft geführt werden und damit dem Einkommensteuergesetz unterliegen.

Das ifo Institut kritisiert, dass das Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro jährlich zu klein sei, um Wachstumsimpulse zu setzen. Aber auch die Gegenfinanzierung durch die Absenkung der Schwelle der Reichensteuer sei keine wirksame Maßnahme. Darüber hinaus seien wichtige Steuerstrukturen nicht reformiert worden.

Insgesamt kritisieren zehn Wirtschaftsverbände die geplante Einkommensteuerreform.
  1. Fazit
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen ohne Änderungen übernommen. Dieser Entwurf dürfte in der Praxis nur begrenzt Entlastung bewirken. Eine positive Änderung im weiteren Verfahren ist nicht ausgeschlossen.



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