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RUND UM DIE BETRIEBS­HAFTPFLICHT­VERSICHERUNG

AUTO-SERVICE-PRAXIS VOM 17.04.2020
Im Rahmen der Elektromobilitätsoffensive werden sich auch die Tätigkeiten und Arbeitsab­läufe in Kfz-Werkstätten weiter verändern. Gerade auch vor diesem Hintergrund bietet es sich an, über das Thema Betriebshaftpflichtversicherung zu sprechen. In einer Kfz-Werkstatt wird an teuren Fahrzeugen gearbeitet, es findet ein reger Kundenverkehr statt und es wer­den Stoffe, wie Lacke, Lösungsmittel, Motoröle oder Benzin verwendet, alles potentielle Haf­tungsrisiken. So hat der Unternehmer nicht nur eine Obhutspflicht gegenüber dem Fahrzeug des Kunden, von der Fahrzeugübernahme bis zur Rückgabe auf seinem Betriebsgelände, sondern auch bei Testfahrten oder beim Hol- und Bringservice. Daneben besteht auch durch den Publikumsverkehr eine weitere Gefahrenquelle, die zu Schadensersatzforderungen füh­ren kann. Dabei kann eine Betriebsversicherung schützen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich die Haftpflichtrisiken, beziehungswei­se Schäden ab, die durch die betriebliche Tätigkeit einem Dritten entstehen, das können vor allem Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden sein. Dabei besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversiche­rung, es ist aber unbedingt zu empfehlen, dass diese abgeschlossen wird, um von Ansprü­chen Dritter freigestellt zu werden. Gerade auch wenn man als Einzelunternehmer tätig ist, führt eigentlich kein Weg an einer Betriebshaftpflichtversicherung vorbei, da im Fall der Fälle eine Schadensregulierung zum privaten Fiasko führen kann, da der Einzelunternehmer auch mit seinem Privatvermögen haftet. Aber auch für alle anderen Rechtsformen, z.B. OHG, KG oder GmbH bietet sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung an, getreu dem Motto, wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht.

Wichtig ist anzumerken, dass über die Betriebshaftpflichtversicherung auch alle Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert werden. Wenn z.B. der Mechaniker in dem Unternehmen einen Fehler bei der Montage des Elektromotors macht, dann ist der dar­aus resultierende Schaden versichert.

Daneben hat man durch die Betriebshaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechts­schutz, da die Versicherung prüft, ob die Ansprüche von Dritten überhaupt gerechtfertigt sind. Die Versicherung reguliert also nicht nur den Schaden, sondern wehrt auch ungerecht­fertigte Forderungen ab, notfalls auch vor Gericht.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Gefährdungsrisiko bei einer Kfz-Werkstatt natür­lich deutlich höher ist, als z.B. bei einem Gewerbebetrieb, das in einem Büro ausgeführt wird, daher muss die Betriebshaftpflichtversicherung auf die Gegebenheiten einer Kfz-Werkstatt angepasst werden. Folgende typischen Schadensfälle sind in einer Kfz-Werkstatt denkbar:
  • Unterläuft dem Mitarbeiter beim Radwechsel ein Fehler, weil die Radmuttern nicht richtig festgezogen sind und der Kunde baut daraufhin einen Unfall, bei dem der Kunde verletzt und das Fahrzeug beschädigt wird, möchte man sich die Schadensre­gulierung ohne eine Versicherung gar nicht vorstellen.
  • Eine weitere typische Gefahrenquelle entsteht bei Probefahrten, z.B. nach einer Re­paratur, so kann entweder das Fahrzeug bei einem Unfall mit einem anderen Fahr­zeug beschädigt werden oder aber auch ohne Fremdeinwirkung, je nachdem greift eine andere Versicherung.
  • Ganz besonderer Augenmerk muss auch auf der Absicherung von Umweltschäden liegen. Hat z.B. der Altöltank ein Leck und gelangt dadurch Altöl in das Grundwasser, ist der Schaden schnell ruinös, daher muss ein derartiger Umweltschaden über die Versicherung mit abgedeckt sein.
  • Ein weiterer Klassiker ist der sogenannten Obhutsschaden, setzt sich z.B. der Mon­teur mit dem ölverschmierten Overall in das Kundenfahrzeug und hinterlässt Schäden auf dem Sitz des Kundenfahrzeuges, dann muss auch diese Schadensquelle von der Versicherung abgedeckt sein.
  • Und natürlich kann auch durch den Kundenverkehr ein Schaden drohen, wird z.B. das Betriebsgelände bei Glatteis nicht ausreichend geräumt und gestreut und verletzt sich dabei ein Kunde, ist das ein Schaden für die Versicherung.
Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Betriebshaftpflichtversicherung, ob die finan­ziellen Risiken der unternehmerischen Tätigkeit insgesamt abgedeckt werden. Dabei kann sich der benötigte Versicherungsschutz im Laufe der betrieblichen Aktivität, z.B. durch Ver­größerung der Werkstatt, neue Herausforderung durch neue Techniken, etc. auch ändern. Zudem sollte Sie prüfen, ob die oben angeführten typischen Schadensbeispiele einer Kfz-Werkstatt durch Ihre Versicherung genügend abgedeckt sind, oder ob Sie gegebenenfalls weitere Zusatzbausteine für Ihre Versicherung benötigen.

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Kommentar:
Welche Versicherung braucht eine Kfz-Werkstatt, diese Frage ist gar nicht so leicht zu be­antworten. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Zusatzbausteinen für den Kfz-Betrieb, wie Kfz-Zusatzhaftpflicht und Kfz-Handel und Kfz-Handwerk ist wohl unver­meidlich, da die verschiedenen Haftungsrisiken in einer Kfz-Werkstatt enorm sind. Man sollte sich immer wieder vor Augen führen, dass man als Inhaber für jeden in seinem Betrieb schuldhaft verursachten Schaden haftet, gegebenenfalls auch mit seinem Privatvermögen und das sollte ausgeschlossen werden.

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater







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