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Sozialversicherungs­werte 2026

RAW-AKTUELL 11/2025
Der Bundesrat hat am 21.11.2025 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 zugestimmt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben, so dass mit der Verordnung die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung insbesondere für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 festgelegt werden. Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie zum Beispiel den Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

2025:66.150 EUR (jährlich); 5.512,50 EUR (monatlich)
2026:69.750 EUR (jährlich); 5.812,50 EUR (monatlich)

2025:96.600 EUR (jährlich); 8.050 EUR (monatlich), „bundeseinheitlich“
2026:101.400 EUR (jährlich); 8.450 EUR (monatlich), „bundeseinheitlich“

2025: 118.800 EUR (jährlich); 9.900 EUR (monatlich), „bundeseinheitlich“
2026: 124.800 EUR (jährlich); 10.400 EUR (monatlich), „bundeseinheitlich“



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