STEUERFAHNDER HABEN UNTERLAGEN ZU AIRBNB-VERMIETERN
RAW-AKTUELL 9/2020

Auch unabhängig von der Corona-Krise passiert etwas im deutschen Steuerrecht. Anfang September hat die Finanzbehörde Hamburg mitgeteilt, dass die Plattform Airbnb verpflichtet wurde, die Daten deutscher Vermieter, die ihren Wohnraum über Airbnb vermietet haben, an die deutschen Steuerbehörden herauszugeben.
Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ob diese Vermietungen, die über Internetplattformen wie z.B. Airbnb erfolgen, immer auch richtig versteuert werden, wird von den Steuerbehörden stark angezweifelt. Daher hat die deutsche Steuerverwaltung erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. Nun werten die Steuerfahndungsbehörden diese Daten aus. Zunächst startet die Steuerfahndung Hamburg mit der Auswertung, sie wird aber kurzfristig den zuständigen Behörden der übrigen Länder, die Daten ebenfalls zur Auswertung übergeben.
Ob in dem derzeitigen Stadium eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, kann so allgemein nicht beurteilt werden.
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