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UMSATZ- UND VERSICHERUNG­STEUERLICHE NEUERUNGEN BEI (KFZ-)GARANTIEN

STEUERLUCHS VOM 02.06.2021
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem aktuellen Schreiben zur umsatzsteuerlichen und versicherungsteuerlichen Behandlung von Kfz-Garantien Stellung genommen. Dabei legt die Finanzverwaltung im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechts­auffassung zu Grunde, welche nicht zuletzt auf Grund der kurzen Übergangsfrist umfas­sende Auswirkungen auf den Kfz-Handel haben wird. Die Umstellungen in der Branche sind enorm.

LediglichGarantien im Zusammenhang mit sogenannten Vollwartungsverträgen sollen auch weiterhin umsatzsteuerpflichtig sein.

Darüber hinaus hat das BMF-Schreiben auch verschiedene Aussagen zur Versicherungsteu­erpflicht getroffen. Infolgedessenmüssen vermutlich viele Kfz-Händler zukünftig Versi­che­rungssteuer an den Fiskus melden und entrichten!

Die Finanzverwaltung will zudem nur eine Übergangsfrist für bis zum 30.6.2021 abgegebe­ne Garantiezusagen gewähren. Das heißt, die neue Rechtsauffassung soll spätestens ab dem 01.07.2021 beachtet werden. Dies bedeutet nicht nur eine sehr kurze Übergangs­frist, sondern auch eine unterschiedliche unterjährige steuerliche Behandlung. Die Ver­bände bemühen sich zwar bereits um eine Verlängerung der Übergangsfrist. Ob und gege­benenfalls, wie lange dies möglich ist, ist aktuell noch nicht absehbar.


Hinweis:
Dieses Thema hat höchste Brisanz für die gesamte Kfz-Branche, daher werden wir in der nächsten Autohaus Print-Ausgabe, Heft 11 in der Rubrik Recht + Steuern detailliert auf die bevorstehenden Änderungen durch das neue BMF-Schreiben eingehen.



Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin


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