UMSATZ- UND VERSICHERUNGSTEUERLICHE NEUERUNGEN BEI (KFZ-)GARANTIEN
STEUERLUCHS VOM 02.06.2021
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem aktuellen Schreiben zur umsatzsteuerlichen und versicherungsteuerlichen Behandlung von Kfz-Garantien Stellung genommen. Dabei legt die Finanzverwaltung im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechtsauffassung zu Grunde, welche nicht zuletzt auf Grund der kurzen Übergangsfrist umfassende Auswirkungen auf den Kfz-Handel haben wird. Die Umstellungen in der Branche sind enorm.
LediglichGarantien im Zusammenhang mit sogenannten Vollwartungsverträgen sollen auch weiterhin umsatzsteuerpflichtig sein.
Darüber hinaus hat das BMF-Schreiben auch verschiedene Aussagen zur Versicherungsteuerpflicht getroffen. Infolgedessenmüssen vermutlich viele Kfz-Händler zukünftig Versicherungssteuer an den Fiskus melden und entrichten!
Die Finanzverwaltung will zudem nur eine Übergangsfrist für bis zum 30.6.2021 abgegebene Garantiezusagen gewähren. Das heißt, die neue Rechtsauffassung soll spätestens ab dem 01.07.2021 beachtet werden. Dies bedeutet nicht nur eine sehr kurze Übergangsfrist, sondern auch eine unterschiedliche unterjährige steuerliche Behandlung. Die Verbände bemühen sich zwar bereits um eine Verlängerung der Übergangsfrist. Ob und gegebenenfalls, wie lange dies möglich ist, ist aktuell noch nicht absehbar.
Hinweis:
Dieses Thema hat höchste Brisanz für die gesamte Kfz-Branche, daher werden wir in der nächsten Autohaus Print-Ausgabe, Heft 11 in der Rubrik Recht + Steuern detailliert auf die bevorstehenden Änderungen durch das neue BMF-Schreiben eingehen.
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater
Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin