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UND SCHON WIEDER – VORSICHT VOR BETRÜGERISCHEN E-MAILS IM NAMEN VON ELSTER

STEUERLUCHS VOM 11.09.2024
Das Thüringer Finanzministerium weist darauf hin, dass wiederholt Betrüger versuchen per E-Mail im Namen des Online-Finanzamts ELSTER oder über gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.

Dazu führt das Thüringer Finanzministerium Folgendes aus:
Mit E-Mailadressen wie „elstersportall@t-online.de“ und unter dem Betreff „Infosteuer 2023 Finanzamt“ lotsen die Betrüger Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug.

Es ist offensichtlich, dass es sich nicht um offizielle E-Mail-Adressen des ELSTER-Online-Portals handelt, denn diese enden immer auf elster.de und nicht auf den Namen eines freien E-Mailanbieters (z.B. t-online.de). Die offiziellen E-Mailadressen enthalten zudem keine Rechtschreibfehler. Die genannte Beispieladresse ist grammatisch nicht korrekt (die Buchstaben s und l sind zu viel).

Die Betrüger nutzen auch einen E-Mailverteiler (verborgene_empfaenger) zum Versand der E-Mail. Auch daran wird deutlich, dass ein- und derselbe Betrugstext an viele Steuerpflichtige gleichzeitig versendet wird. Offizielle E-Mails über das ELSTER-Portal gehen dagegen immer nur an das individuelle E-Mailpostfach des einzelnen Betroffenen.

In der falschen E-Mail wird den Empfängern erklärt, dass für das Jahr 2023 noch keine Rückzahlung berechnet werden und auf dem Postweg niemand erreicht werden konnte. Es wird darum gebeten, ein Formular unter einer falschen ELSTER-Webseite auszufüllen, damit der Betrag berechnet werden kann. Der Link zu der Webseite steht nicht in Zusammenhang mit der wahren ELSTER-Plattform.

Auf diese Weise versuchen die Betrüger per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen und / oder Viren bzw. Trojaner auf dem Computer zu installieren.

Die Finanzverwaltung und ELSTER warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren bzw. die Links in den E-Mails zu öffnen. Die Steuerverwaltung versendet Steuerdaten oder Rechnungen nie in Form eines E-Mail-Anhangs und fordert auch keine persönlichen Informationen per E-Mail an.


Hinweis:
Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.




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