Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

UPDATE - ÜBERBRÜCKUNGS­HILFE III PLUS

SONDERNEWSLETTER 18/2021 VOM 10.09.2021
Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen beziehungsweise Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z. B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter Schwankungen auftreten. Nicht als Corona-bedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die zurückzuführen sind auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art (wie Liefer- oder Materialengpässe) oder die sich erkennbar daraus ergeben, dass Umsätze bzw. Zahlungseingänge sich lediglich zeitlich verschieben. Im Falle von Betriebsferien sind die Umsatzausfälle nicht Corona-bedingt.

Liegt der Umsatz eines Unternehmens im Jahr 2020 bei mindestens 100 Prozent des Umsatzes des Jahres 2019, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass etwaige monatliche Umsatzschwankungen des Unternehmens nicht Corona-bedingt sind. Dies gilt nicht, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller stichhaltig nachweisen kann, dass sie oder er trotz der positiven Umsatzentwicklung im Jahr 2020 im Förderzeitraum individuell von einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch betroffen ist.
Die Überbrückungshilfe III Plus erstattet einen Anteil in Höhe von
  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt.

Erstanträge und Änderungsanträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur einmal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.
Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 30. Juni 2022 vorgelegt werden.

Nähere Hinweise finden Sie hier:

Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individu­elle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Voll­ständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung feh­lerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausge­schlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver­schulden vorliegt.

Stand 08.09.2021




DOWNLOAD DRUCKEN

Das könnte Sie auch interessieren

STEUERLUCHS VOM 06.09.2023 – SCHLUSS­ABRECHNUNGEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN - GEÄNDERTE FRIST NUN BIS ZUM 31.10.2023

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden ...

RAW-AKTUELL 08/2023 – SCHLUSSRECHNUNGEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN - NEUE FRIST BIS ZUM 31.10.2023

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden ...

RAW-AKTUELL 6/2023 – UPDATE - SCHLUSSABRECHN­UNGEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN - FRISTENDE NUN 31.08.2023

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden ...

STEUERLUCHS VOM 28.06.2023 – UPDATE - SCHLUSSRECHNUNGEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN - FRISTENDE NUN 31.08.2023

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden ...