UPDATE ZU DEN KASSENSYSTEMEN
STEUERLUCHS VOM 16.09.2020
Die Verwirrung um die technische Umstellung von Kassensystemen ist riesen groß. Im SteuerLuchs vom 15.07.2020 haben wir Sie schon darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Auffassung vertritt, dass die Frist zum 30.09.2020 zu beachten ist. Bis dahin müssen nach Ansicht des BMF Kassensysteme um eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ergänzt werden.
Folgende Bundesländer stellen sich aber gegen das BMF:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
Danach werden die Finanzverwaltungen der oben genannten Länder Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin nicht beanstanden,
- wenn die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.09.2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat)
- oder der Einbau einer cloud-basierten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag ist bei den Finanzämtern nicht zu stellen.
Die genauen Bestimmungen müssen für jedes Bundesland gesondert geprüft werden.
Hinweis:
Jeder Unternehmer muss sich jetzt mit der Umrüstung der Kassensysteme beschäftigen, selbst wenn in dem jeweiligen Bundesland die verlängerte Frist bis zum 31.03.2021 gilt. Mit Schreiben vom 18.08.2020 hat das BMF entgegen der oben aufgeführten Bundesländer nochmals auf die Frist 30.09.2020 hingewiesen. Es ist schon eine Schande, dass sich die Finanzverwaltung nicht auf eine bundesweit einheitliche Linie festlegen kann.
Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater
Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin