Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

VERIFICATION OF PAYEE (VOP) - ZUSATZPRÜFUNG BEI ÜBERWEISUNGEN

RAW-Aktuell 10/2025
Seit Oktober 2025 erfordert die Verification of Payee (VoP), ein Bestandteil der neuen von der Europäischen Union erlassenen Instand Payment Verordnung, dass Kreditinstitute die Übereinstimmung von IBAN und Zahlungsempfänger überprüft.

Von der Verification of Payee sollen alle Teilnehmer im Zahlungsverkehr gleichermaßen profitieren. So sorgt der Datenabgleich vor der Zahlungsabwicklung dafür, fehlgeschlagene Transaktionen zu vermeiden. Auch die Gefahr von Betrugsfällen soll sich auf diese Weise reduzieren. 

Nach Einreichen einer Überweisung erfolgt die Überprüfung durch die Kreditinstitute, das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird in einem Ampelsystem dargestellt. Dabei steht die grüne Ampel für „Übereinstimmung“ oder Match, die gelbe für „mit Abweichungen“ oder Close-Match und die rote für „keine Übereinstimmung“ oder No-Match. Bei grün wird die Zahlung ausgeführt, wie geplant. Bei gelb zeigt die Bank den bei ihr hinterlegten Namen an. Sowohl bei gelb als auch bei rot können Überweisende entscheiden, ob sie den Vorgang abbrechen oder fortfahren wollen.

Den Finanzdienstleistern bleibt jedoch die Entscheidung überlassen, wie streng sie bei Close- und No-Match vorgehen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nach einer Falschüberweisung bei einer Überweisung mit Abweichungen oder bei fehlender Übereinstimmung die Haftung beim Überweisenden liegt. Lediglich bei einer vollen Übereinstimmung haftet die Bank, falls es dennoch zu einem fehlerhaften Geldtransfer kommt.

Auch die Finanzverwaltungen der Bundesländer weisen auf die Umstellung hin, exemplarisch folgende Mitteilungen:
  • Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen. Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.
  • Zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername "Freistaat Bayern".

Hinweis:
Gerade auch in Bezug auf den eigenen Namen/ Firmierung sollten Unternehmen kontrollieren, ob die Schreibweise bei allen Konten und Banken identisch und korrekt ist, sonst kann es hier zu Fehlermeldungen kommen.
Weiterhin sollte im internen Prozess geklärt werden, was mit Fällen eines Close-Matsch oder No-Match gemacht werden.



DOWNLOAD DRUCKEN