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VERLÄNGERUNG DER ANTRAGSFRIST FÜR ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III UND NEUSTARTHILFE

SONDERNEWSLETTER 17/2021 VOM 22.06.2021
Wie in unserem Sondernewsletter 15/2021 bereits erwähnt, verlängerte die Bundesregierung die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe bereits bis zum 30.09.2021. In einer heutigen Meldung gab die Bundesregierung sogar eine Verlängerung der Antragsfristen bis zum 31.10.2021 bekannt.

Um jedoch eine Abschlagszahlung auf die Überbrückungshilfe III zu erhalten, muss der Antrag allerdings bis Ende Juni eingehen.

Die in unserem Sondernewsletter 15/2021 erläuterten Förderbedingungen werden beibehalten.

Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individu­elle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver­schulden vorliegt.

Stand 22.06.2021






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