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VORSICHT VOR BETRÜGERISCHEN RECHNUNGEN BEZÜGLICH HANDELSREGISTER-ANMELDUNGEN

STEUERLUCHS VOM 07.06.2023
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie vor betrügerischen Rechnungen bezüglich von Handelsregisteranmeldungen warnen. Betrüger haben es auf neu gegründete Gesellschaften abgesehen und verschicken kurz nach der Gründung der Gesellschaft angebliche „Rechnungen“.

In dem uns vorliegenden Fall wurden in Bayern neue Gesellschaften gegründet. Kurz nach der Gründung erhielt die Gesellschaft eine Rechnung von einer „Zentrale Zahlstelle“ mit einer Postfachadresse in Frankfurt am Main. Weiterhin trägt der Brief das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen und es steht darunter Amtsgericht. Wie gesagt, die Gesellschaft wurde in Bayern gegründet, da passt weder eine Zahlstelle in Frankfurt am Main noch das Wappen von Nordrhein-Westfalen. Am besten wird es dann noch, wenn angeblich ein Richter am Amtsgericht die Rechnung unterzeichnet.

Der Betrag soll dann innerhalb von 3 Werktagen bezahlt werden, ansonsten wird angedroht, dass der Betrag zwangsweise ohne vorherige Mahnung eingezogen wird, was gar nicht möglich ist. Die Überweisung soll zudem auf ein Konto mit einer litauischen IBAN überwiesen werden.

Die Betrüger probieren diese Masche auch mit anderen Amtsgerichten, so wurde mal Frankfurt, mal Berlin, mal Leipzig, mal Hamburg als Sitz ausgewiesen. Weiterhin führt die Kontoverbindung immer ins Ausland, mal nach Malta, mal Irland, mal Spanien, oder wie oben nach Litauen.


Hinweis:

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie rund um den Zeitpunkt von Gesellschaftsneugründungen derartige „Rechnungen“ erhalten und fragen Sie, bevor Sie zahlen bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt nach.

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