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WANN KOMMT DER BETRIEBSPRÜFER?

STEUERLUCHS VOM 21.12.2022
Viele Unternehmer kennen die Situation, wenn sich der Betriebsprüfer zur nächsten Außen­prüfung ankündigt.

Dabei hängt der Turnus der Betriebsprüfung ganz wesentlich von der Größe des Un­ternehmens ab. Die Finanzverwaltung teilt die Betriebe hierfür in die Kategorien Groß-, Mit­tel-, Klein- und Kleinstbetriebe ein. Je nachdem welcher Kategorie das Unternehmen unter­liegt, richtet sich auch die Prüfungshäufigkeit. Dabei hat sich in den letzten Jahren etwa fol­gende Zahlenreihe herausgebildet: Großbetriebe werden alle 4 Jahre geprüft (Anschlussprü­fung), Mittelbetriebe alle 10 Jahre und Kleinbetriebe alle 20 Jahre. Das bedeutet für Großbe­triebe, dass sich alle drei bis vier Jahre der Betriebsprüfer ankündigt und die letzten drei, beziehungsweise vier Jahre prüft, also praktisch eine lückenlose Prüfung stattfindet.

Die Größenmerkmale zur Einteilung in Klein-, Mittel- oder Großbetriebe ändern sich zum 01. Januar 2024, dies teilte das Bundesministerium der Finanzen am 15. Dezember 2022 mit. Zur Freude aller, wurden die Werte deutlich angehoben, sodass ihr Unternehmen möglich­erweise in eine niedrigere Kategorie fällt und die Betriebs­prüfungen seltener werden. Fol­gende Größen­merkmale gelten derzeit und demgegenüber ab dem 01. Januar 2024:

Autohandelsbetriebe

Großbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 8,6 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 335.000 €
ab 01.01.2024Umsatzerlöse über 14,0 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 800.000 €
Mittelbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 1,1 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 68.000 €
ab 01.01.2024Umsatzerlöse über 8,6 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 335.000 €
Kleinbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 210.000 € oder steuerlicher Gewinn über 44.000 €
ab 01.01.2024Umsatzerlöse über 1,1 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 68.000 €

Servicebetriebe

Großbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 6,7 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 400.000 €
ab 01.01.2024Umsatzerlöse über 14,0 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 1,2 Mio. €
Mittelbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 910.000 € oder steuerlicher Gewinn über 77.000 €
ab 01.01.2024Umsatzerlöse über 6,7 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 400.000 €
Kleinbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 210.000 € oder steuerlicher Gewinn über 44.000 €
ab 01.01.2024Umsatzerlöse über 910.000 € oder steuerlicher Gewinn über 77.000 €

Hinweis: Trotz der deutlichen Anhebungen sind Autohandelsbetriebe aufgrund der teuren Waren sehr schnell als Mittel- oder Großbetriebe einzustufen und müssen auch in Zukunft fast lü­ckenlose Betriebsprüfungen erwarten!

Hinweis in eigener Sache:
Die Steuer­Luchs-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Fami­lien frohe Weihnachten und einen guten und vor allem gesunden Rutsch ins neue Jahr! Wir freuen uns darauf, Sie ab dem 11.01.2023 wieder über aktuelle Entwicklungen zu informie­ren. Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit!


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