Am 16. Oktober 2026 hat der Bundesrat seine Stellung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 abgegeben. Der Bundesrat hat an einigen Stellen Änderungen gefordert.
Regierungsentwurf
Die Bundesregierung hat am 02. September den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes beschlossen. Dieser Entwurf sah insbesondere eine Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags vor. Zur Finanzierung dieser Entlastungen sollen insbesondere der Reichensteuersatz bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro greifen und die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen sinken.
Forderungen des Bundesrats
Der Bundesrat hat gegen die geplante Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist für private Immobilienveräußerungen gestimmt und sich damit gegen die Empfehlung seines Finanzausschusses gestellt. Damit dürfte eine Umsetzung im Einkommensteuerreformgesetz 2027 unwahrscheinlich werden.
Weiter hat der Bundesrat zu der geplanten Anhebung der Grundlohngrenze Stellung genommen. Nach aktueller Rechtslage sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei. Bisher liegt die Grundlohngrenze dabei bei 50 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung plant, die Anhebung der Grundlohngrenze für Sonntags- und Feiertagsarbeit auf 75 Euro anzuheben. Der Bundesrat schlägt vor, auf diese Anhebung zu verzichten. Nach Sicht des Bundesrats würde eine Anhebung mangels entsprechender Anpassung der Nachtarbeit zu einer erheblichen Verkomplizierung führen. Stattdessen schlägt der Bundesrat vor, die Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit von 50 % bzw. 125 % anzuheben.
Verfahrensstand
Der Entwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 wurde von der Bundesregierung am 02. September 2026 beschlossen. Nun hat der Bundesrat Stellung zu diesem Entwurf genommen. Die Stellungnahme kommt anschließend der Bundesregierung zu, welche wiederum Gegenvorschläge vorbringen kann. Danach hat der Bundestag das Gesetz zu beschließen. Abschließend befasst sich der Bundesrat mit dem endgültigen Gesetz.
Die Stellungnahme des Bundesrats hat keine Bindungswirkung. Da es sich bei dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 allerdings um ein Zustimmungsgesetz handelt, welchem der Bundesrat ausdrücklich zustimmen muss, bildet diese Stellungnahme einen Standpunkt der Länder ab.