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CORONA - NEUE HILFSMAßNAHMEN

SONDERNEWSLETTER 5/2021 VOM 04.02.2021
Der Koalitionsausschuss hat am 03.02.2021 aufgrund der anhaltenden Corona-Krise neue finanzielle und steuerliche Hilfen für Familien, Geringverdiener, Unternehmen, Gastronomie und Kultur vereinbart.

Umsatzsteuer in der Gastronomie
Befristet bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Auf Grund der monatelangen Schließungen der Gastronomie soll der Steuersatz von 7 Prozent für Speisen bis Ende 2022 zur Anwendung kommen.

Erweiterter Verlustrücktrag
Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln - auf maximal 10 Mio. EUR beziehungsweise 20 Mio. EUR bei einer Zusammenveranlagung.

Kinderbonus
Familien erhalten wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 EUR betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Im vergangenen Jahr betrug die einmalige Zahlung 300 EUR.

Folgende weitere Maßnahmen sind beschlossen worden:
Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 EUR sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von 1 Mrd. EUR aufgelegt.

Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individu­elle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver­schulden vorliegt.

Stand 04.02.2021


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