Neue Größenklassen bei Betriebsprüfungen ab 2024
RAW-Aktuell 12/2023
Viele Unternehmer kennen die Situation, wenn sich der Betriebsprüfer zur nächsten Außenprüfung ankündigt. Dabei hängt der Turnus der Betriebsprüfung ganz wesentlich von der Größe des Unternehmens ab.
Die Finanzverwaltung teilt die Betriebe hierfür in die Kategorien Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe ein. Je nachdem welcher Kategorie das Unternehmen unterliegt, richtet sich auch die Prüfungshäufigkeit. Dabei hat sich in den letzten Jahren etwa folgende Zahlenreihe herausgebildet: Großbetriebe werden alle 4 Jahre geprüft (Anschlussprüfung), Mittelbetriebe alle 10 Jahre und Kleinbetriebe alle 20 Jahre. Das bedeutet für Großbetriebe, dass sich alle drei bis vier Jahre der Betriebsprüfer ankündigt und die letzten drei, beziehungsweise vier Jahre prüft, also praktisch eine lückenlose Prüfung stattfindet.
Die Größenmerkmale zur Einteilung in Klein-, Mittel- oder Großbetriebe ändern sich zum 01. Januar 2024. Zur Freude aller, wurden die Werte deutlich angehoben, sodass ihr Unternehmen möglicherweise in eine niedrigere Kategorie fällt und die Betriebsprüfungen seltener werden.
Folgende Größenmerkmale gelten derzeit und demgegenüber ab dem 01. Januar 2024:
Autohandelsbetriebe
Großbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 8,6 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 335.000 €
ab 01.01.2024 Umsatzerlöse über 14,0 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 800.000 €
Mittelbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 1,1 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 68.000 €
ab 01.01.2024 Umsatzerlöse über 8,6 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 335.000 €
Kleinbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 210.000 € oder steuerlicher Gewinn über 44.000 €
ab 01.01.2024 Umsatzerlöse über 1,1 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 68.000 €
Servicebetriebe
Großbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 6,7 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 400.000 €
ab 01.01.2024 Umsatzerlöse über 14,0 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 1,2 Mio. €
Mittelbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 910.000 € oder steuerlicher Gewinn über 77.000 €
ab 01.01.2024 Umsatzerlöse über 6,7 Mio. € oder steuerlicher Gewinn über 400.000 €
Kleinbetriebe:
derzeit - Umsatzerlöse über 210.000 € oder steuerlicher Gewinn über 44.000 €
ab 01.01.2024 Umsatzerlöse über 910.000 € oder steuerlicher Gewinn über 77.000 €
Hinweis:
Trotz der deutlichen Anhebungen sind Autohandelsbetriebe aufgrund der teuren Waren sehr schnell als Mittel- oder Großbetriebe einzustufen und müssen auch in Zukunft fast lückenlose Betriebsprüfungen erwarten!