Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

Steuerliches Investitions-sofort-programm zur Stärkung des Wirtschafts-standorts Deutschland

Steuerluchs vom 11.06.2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.05.2025 den Referentenentwurf eines „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" zur Stellungnahme an die Bundesländer übermittelt, die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf bereits beschlossen. Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung Investitionsanreize schaffen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu steigern.

Folgende Regelungen sind u.a. vorgesehen:
  • Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende Dezember 2027. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen.
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 Prozent um jeweils einen Prozentpunkt bis auf 10 Prozent ab dem VZ 2032.
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032).
  • Einführung einer befristeten arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Zeitraum von Juli 2025 bis Ende Dezember 2027 mit fallenden Staffelsätzen in Höhe von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, 10 Prozent im ersten darauffolgenden Jahr, 5 Prozent im zweiten darauffolgenden Jahr, 5 Prozent im dritten darauffolgenden Jahr, 3 Prozent im vierten darauffolgenden Jahr und 2 Prozent im fünften darauffolgenden Jahr.
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 € auf 100.000 €, die Regelung soll für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden.

Hinweise:

Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

DOWNLOAD DRUCKEN