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ÜBERBRÜCKUNGS­HILFE III PLUS

STEUERLUCHS VOM 16.06.2021
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe III als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 30.09.2021 verlängert wird. Die Förderbedingungen werden in der Überbrü­ckungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu komme die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe werde ebenfalls bis zum 30.09.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Für die Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus gilt laut Bundeswirt­schaftsministerium künftig:
  • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrü­ckungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. EUR.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. EUR und zwar 12 Mio. EUR aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. EUR aus dem neuen Bei­hilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnah­men direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. EUR geltend machen.
Neu im Programm

Neu in den Programmen der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus ist Folgen­des:
  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurück­holen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlwei­se zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Per­sonalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zu­schuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Mo­nat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer dro­henden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 EUR pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 EUR pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 EUR bekommen.


Hinweis:
Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.
Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe ebenfalls bis Ende September 2021 verlängert werden.


Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin




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