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VORSICHT VOR BETRUGS - E‑MAILS MIT BEZUG AUF STEUERBESCHEIDE

STEUERLUCHS VOM 20.09.2023
In einer aktuellen Mitteilung warnt das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen vor betrügerischen E-Mails mit Bezug auf Einkommensteuererklärungen und Steuerbescheide.
Derzeit versenden Betrüger E-Mails, die angeblich von Steuerbehörden stammen.
Auf seinem Portal Polizei-Prävention nennt das LKA etwa Betreffzeilen der Mails wie,
  • ·„Steuerbescheid“
  • ·„Akte-102.UP",
  • ·„Einkommensteuererklärung / Steuerbescheid / Steuerbetrug" oder
  • ·"Steuerbescheid Aktenzeichen 4785-OP.UT"

Diese Betreffzeilen sollen offenbar offizielle Behördenkommunikation simulieren.

Zudem liefert das LKA auch beispielhafte Mailtexte, wie
  • Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Frau, im Anschluss an eine Steuerprüfung teilt Ihnen das Hauptamt der deutschen Finanzverwaltung mit: Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Dokument."
  • "Herr, Frau, Die Generaldirektion Finanzen hat eine Sie betreffende Prüfung durchgeführt. Aus dieser Prüfung ergab sich Folgendes. Bitte nehmen Sie das Dokument zur Kenntnis, das dem Schreiben beigefügt ist."

Derartige Mails enthalten dem LKA zufolge einen Anhang als Bild oder PDF, das konkrete Forderungen nennt. Mit dem offiziellen Logo des Bundesministeriums für Finanzen versehen, stammt ein Beispiel angeblich von einer Frau Liz Friet, ihres Zeichens vermeintlich Leiterin des Bundesfinanzinspektionsdienstes. Unter Androhung einer bis zu fünfjähriger Haftstrafe und einer Geldbuße in Höhe von 500.000 Euro hätten die Empfänger 48 Stunden Zeit, um einen Betrag von 7.108 Euro zu zahlen. Man erwarte von Empfängern eine Nachricht, um ihnen die Bankdaten für die Zahlung zukommen zu lassen.

Die Betrüger hinter der Masche setzen offenbar auf potenzielle Panikreaktionen von Empfängern der Mails. Sofern potenziellen Opfern die Rechtschreib- und Grammatikfehler sowie das teils schlechte Deutsch in den Nachrichten nicht auffällt, bemerken sie wahrscheinlich auch nicht die für Behörden ungewöhnlichen Mail-Adressen, die bei einer Antwort im Mailprogramm zu sehen sind.


Hinweis:
Empfänger dieser Mails sollten diese löschen und die Anhänge nicht öffnen. Sie könnten Malware enthalten oder die Dokumente auf Malware- oder Phishing-Seiten verweisen. Keinesfalls sollten etwaige sensible Informationen wie Bankdaten, Adressen oder Ausweiskopien an die Absender geschickt werden. Falls Opfer jedoch bereits eine Überweisung vorgenommen haben, sollten sie ihre Bank unverzüglich kontaktieren und im Anschluss Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Onlinewache erstatten.








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